.§ 1
§ 2
§ 3
Kirchengesetz über die Bildung des Evangelisch-lutherischen Propsteiverbandes Braunschweiger Land1#
Vom 28. Mai 2021
(ABl. 2021 S. 78), geändert am 25. November 2022 (ABl. 2023 S. 16)
####§ 1
Bildung
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1
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Die Evangelisch-lutherischen Propsteien Braunschweig, Helmstedt, Vorsfelde, Königslutter, Gandersheim-Seesen und Goslar bilden unter Erhaltung der eigenen Rechtspersönlichkeit den Evangelisch-lutherischen Propsteiverband Braunschweiger Land.
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2
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1 Der Propsteiverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2 Er hat seinen Sitz in Braunschweig. 3 Im Rahmen des geltenden Rechts hat der Propsteiverband das Recht, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen zu ernennen und ein Siegel zu führen.
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3
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Der Propsteiverband ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Verantwortung.
#§ 2
Zweck
1 Der Evangelisch-lutherische Propsteiverband Braunschweiger Land ist Träger einer kirchlichen Verwaltungsstelle sowie von unselbständigen Arbeitsbereichen für Evangelisch-lutherische Kindertagesstätten als Teil der Verwaltungsstelle. 2 Die kirchliche Verwaltungsstelle hat ihren Sitz in Braunschweig sowie Standorte in Helmstedt und Goslar. 3 Die Einrichtung weiterer Standorte bedarf der vorherigen Genehmigung des Landeskirchenamtes. 4 Über den Sitz der Arbeitsbereiche für Evangelisch-lutherische Kindertagesstätten entscheidet der Verbandsvorstand.
#§ 3
Verordnungsermächtigung
Die Kirchenregierung kann das Nähere durch Kirchenverordnung regeln.
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1 ↑ Tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft gemäß Artikel 8 des KG zur Aufhebung der Ev.-luth. Kirchenverbände Braunschweig und Goslar und des Ev.- luth. Propsteiverband Hemstedt-Vorsfelde-Königslutter und zur Bildung des Ev.-luth. Propsteiverbandes Braunschweiger Land vom 28. Mai 2021 (ABl. 2021 S. 78), geändert am 25. November 2022 (ABl. 2023 S. 16)
1 ↑ Tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft gemäß Artikel 8 des KG zur Aufhebung der Ev.-luth. Kirchenverbände Braunschweig und Goslar und des Ev.- luth. Propsteiverband Hemstedt-Vorsfelde-Königslutter und zur Bildung des Ev.-luth. Propsteiverbandes Braunschweiger Land vom 28. Mai 2021 (ABl. 2021 S. 78), geändert am 25. November 2022 (ABl. 2023 S. 16)