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Beschluss der Generalsynode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands über die Erklärung zur Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) (EmK) und der VELKD
Vom 21. Oktober 1986
(ABl. 1989 S. 2)
# 1 Die Generalsynode der VELKD begrüßt das Ergebnis der Lehrgespräche mit der Evangelisch-methodistischen Kirche in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin (EmK), wie es in III.1 und 2 des »Abschlussberichtes« zusammengefasst ist:
- Unter Bejahung des Ansatzes der Leuenberger Konkordie (Ziffer 6) und unter Berücksichtigung der besonderen Fragestellung, die sich in unserem Land aus der Geschichte der beiden Kirchen und ihren heutigen Beziehungen zueinander ergeben, stellen die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands und die Evangelisch-methodistische Kirche aufgrund der zwischen beiden Kirchen geführten Lehrgespräche ihr gemeinsames Verständnis des Evangeliums fest.
- Daher erklären die Evangelisch-methodistische Kirche und die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands gemeinsam, dass sie einander Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft gewähren.
2 Die Generalsynode stimmt in Anwendung von Artikel 7 Nr. 7 der Verfassung der Vereinigten Kirche auf der Grundlage der zwischen beiden Kirchen geführten Lehrgespräche der Erklärung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft zwischen EmK und VELKD zu.
3 Die Generalsynode ermächtigt die Kirchenleitung, die Erklärung nach Vorliegen der zustimmenden
4 Stellungnahmen aller Gliedkirchen in Kraft zu setzen1#. 5 Sie versteht die gegenseitige Gewährung von Kanzel- und Abendsmahlsgemeinschaft als Ausdruck der Einheit in versöhnter Verschiedenheit und bekräftigt die Feststellung, dass auch nach der Gewährung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft2# die in beiden Kirchen vorhandenen Ordnungen in Geltung bleiben (vgl. Abschlussbericht III.4).
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1 ↑ Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bischofskonferenz vom 17. / 18. Oktober 1986 und der Generalsynode vom 21. Oktober 1986 hat die Kirchenleitung nach Vorliegen der zustimmenden Stellungnahmen der Gliedkirchen die Erklärung am 16. Januar 1987 in Kraft gesetzt.
1 ↑ Auf der Grundlage der Beschlüsse der Bischofskonferenz vom 17. / 18. Oktober 1986 und der Generalsynode vom 21. Oktober 1986 hat die Kirchenleitung nach Vorliegen der zustimmenden Stellungnahmen der Gliedkirchen die Erklärung am 16. Januar 1987 in Kraft gesetzt.
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2 ↑ 1 Am 29. September 1987 wurde die gegenseitige Gewährung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft in einem gemeinsamen Abendmahlsgottesdienst öffentlich erklärt. 2 Die Texte der Gespräche, die Beschlüsse der beteiligten Kirchen, nämlich die Evangelisch-methodistische Kirche, die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands und der Arnoldshainer Konferenz und ihrer Kirchen, und der Ablauf des gemeinsamen Gottesdienstes sind dokumentiert in: »Vom Dialog zur Kanzel- und Abendmahlgemeinschaft. 3 Eine Dokumentation der Lehrgespräche und der Beschlüsse der kirchenleitenden Gremien.« hg. vom Lutherischen Kirchenamt und von der Kirchenkanzlei der Evangelisch-methodistischen Kirche, erschienen im Lutherischen Verlagshaus, Hannover und im Christlichen Verlagshaus, Stuttgart.
2 ↑ 1 Am 29. September 1987 wurde die gegenseitige Gewährung von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft in einem gemeinsamen Abendmahlsgottesdienst öffentlich erklärt. 2 Die Texte der Gespräche, die Beschlüsse der beteiligten Kirchen, nämlich die Evangelisch-methodistische Kirche, die Vereinigte Evangelisch-Lutherische Kirche Deutschlands und der Arnoldshainer Konferenz und ihrer Kirchen, und der Ablauf des gemeinsamen Gottesdienstes sind dokumentiert in: »Vom Dialog zur Kanzel- und Abendmahlgemeinschaft. 3 Eine Dokumentation der Lehrgespräche und der Beschlüsse der kirchenleitenden Gremien.« hg. vom Lutherischen Kirchenamt und von der Kirchenkanzlei der Evangelisch-methodistischen Kirche, erschienen im Lutherischen Verlagshaus, Hannover und im Christlichen Verlagshaus, Stuttgart.