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Kirchengesetz über die Einführung der Agende IV, Teilband 1 der VELKD (Berufung-Einführung-Verabschiedung) für den Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig

Vom 31. Mai 2013

(ABl. 2013 S. 51)

Die Landessynode der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig hat unter Beachtung von Artikel 55 Absatz 2 Buchstabe d) und gemäß Artikel 92 d) der Kirchenverfassung das folgende Kirchengesetz beschlossen:
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§ 1

Die von der Generalsynode der VELKD am 8. November 2011 beschlossene Agende IV, Teilband 1 (Berufung – Einführung – Verabschiedung) wird nach Maßgabe dieses Kirchengesetzes in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig eingeführt.
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§ 2

Die neu bearbeitete Agende IV ersetzt den 1987 von der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands beschlossenen Band IV der Agende für evangelisch-lutherische Kirchen und Gemeinden.
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§ 3

Die Kirchenregierung kann Ausführungsbestimmungen zu diesem Kirchengesetz erlassen.
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§ 4

Dieses Kirchengesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.