.

Ordnung der Kammer für Umweltfragen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig

Vom 25. Mai 1992

(ABl. 1992 S. 96), mit Änderung vom 21. Februar 2000 (ABl. 2000 S. 30)

####

§ 1

In der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig wird eine Kammer für Umweltfragen gebildet.
#

§ 2

( 1 ) Die Kammer berät die Landessynode, die Kirchenregierung, das Landeskirchenamt, die kirchlichen Werke und Einrichtungen und die Gemeinden in Fragen, die für Umweltprobleme und die Bewahrung der Schöpfung von Bedeutung sind. Sie wirkt insbesondere bei der Festlegung von Arbeitskonzepten für den Umweltbeauftragten/die Umweltbeauftragte mit.
( 2 ) Bei der Berufung eines Umweltbeauftragten/einer Umweltbeauftragten ist mit der Kammer das Benehmen herstellen.
( 3 ) Die Landessynode, die Kirchenregierung und das Landeskirchenamt können der Kammer Arbeitsaufträge erteilen.
( 4 ) Die Kammer für Umweltfragen arbeitet vorrangig der Kirchenregierung zu. Die Kirchenregierung trägt Sorge dafür, dass die Arbeitsergebnisse der Kammer angemessen in die Meinungsbildung und Entscheidungsfindung der kirchenleitenden Gremien eingezogen werden.
( 5 ) Stellungnahmen im Namen der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig kann die Kammer nur nach vorheriger Zustimmung des Landeskirchenamtes zu dem Inhalt der Stellungnahme abgeben.
#

§ 3

Der Kammer gehören an:
zwei von der Landessynode aus ihrer Mitte zu wählende Landessynodale,
der/die zuständige Referatsleiter/Referatsleiterin des Landeskirchenamtes,
der/die Umweltschutzbeauftragte der Landeskirche,
bis zu acht Kirchenmitglieder mit besonderen Kenntnissen in Fragen der Umwelt und Ökologie, die von der Kirchenregierung im Benehmen mit den vier zu erstgenannten Kammermitgliedern zu berufen sind.
#

§ 4

( 1 ) Die Kammer ist jeweils spätestens ein halbes Jahr nach Bildung einer Landessynode zu wählen bzw. zu berufen. Ihre Amtszeit endet mit der Bildung der neuen Kammer.
( 2 ) Die Kammer wählt aus ihrer Mitte gewählte oder berufene Mitglieder zum/zur Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden. Die Geschäftsführung liegt bei dem/der Umweltbeauftragten.