.§ 1
§ 2
§ 3
Kirchengesetz über den Evangelisch-lutherischen Propsteiverband Ostfalen
Vom 25. November 2022
(ABl. 2023 S. 5), geändert durch Kirchengesetz zur Bildung der Propstei Salzgitter vom 25. November 2023 (ABl. 2024 Nr. 1 S. 2)
####§ 1
Bildung
(
1
)
Die Evangelisch-lutherischen Propsteien Bad Harzburg, Salzgitter, Schöppenstedt, Vechelde und Wolfenbüttel bilden unter Erhaltung der eigenen Rechtspersönlichkeit den Evangelisch-lutherischen Propsteiverband Ostfalen.
(
2
)
1 Der Propsteiverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2 Er hat seinen Sitz in Salzgitter-Lebenstedt. 3 Im Rahmen des geltenden Rechts hat der Propsteiverband das Recht, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen zu ernennen und ein Siegel zu führen.
(
3
)
Der Propsteiverband ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Verantwortung.
#§ 2
Zweck
1 Der Evangelisch-lutherische Propsteiverband Ostfalen ist Träger einer kirchlichen Verwaltungsstelle. 2 Die kirchliche Verwaltungsstelle hat ihren Sitz in Salzgitter-Lebenstedt. 3 Es bestehen Standorte in Wolfenbüttel und Blankenburg. 4 Die Einrichtung weiterer Standorte bedarf der vorherigen Genehmigung des Landeskirchenamtes.
#§ 3
Verordnungsermächtigung
Die Kirchenregierung kann das Nähere durch Kirchenverordnung regeln.