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Kirchengesetz über den Evangelisch-lutherischen Propsteiverband Ostfalen

Vom 25. November 2022

(ABl. 2023 S. 5), geändert durch Kirchengesetz zur Bildung der Propstei Salzgitter vom 25. November 2023 (ABl. 2024 Nr. 1 S. 2)

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§ 1
Bildung

( 1 ) Die Evangelisch-lutherischen Propsteien Bad Harzburg, Salzgitter, Schöppenstedt, Vechelde und Wolfenbüttel bilden unter Erhaltung der eigenen Rechtspersönlichkeit den Evangelisch-lutherischen Propsteiverband Ostfalen.
( 2 ) Der Propsteiverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Er hat seinen Sitz in Salzgitter-Lebenstedt. Im Rahmen des geltenden Rechts hat der Propsteiverband das Recht, Kirchenbeamte und Kirchenbeamtinnen zu ernennen und ein Siegel zu führen.
( 3 ) Der Propsteiverband ordnet und verwaltet seine Angelegenheiten im Rahmen des geltenden Rechts in eigener Verantwortung.
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§ 2
Zweck

Der Evangelisch-lutherische Propsteiverband Ostfalen ist Träger einer kirchlichen Verwaltungsstelle. Die kirchliche Verwaltungsstelle hat ihren Sitz in Salzgitter-Lebenstedt. Es bestehen Standorte in Wolfenbüttel und Blankenburg. Die Einrichtung weiterer Standorte bedarf der vorherigen Genehmigung des Landeskirchenamtes.
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§ 3
Verordnungsermächtigung

Die Kirchenregierung kann das Nähere durch Kirchenverordnung regeln.