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Kirchenverordnungen

Nr. 33Kirchenverordnung
über die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden
(RS 602)

Vom 14. August 2024

Die Kirchenregierung hat aufgrund von Artikel 98 der Verfassung der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig in Verbindung mit §§ 58 Abs. 3, 59 Abs. 3, 62 Abs. 1, 62 Abs. 2, 64 Abs. 5, 67, 68 Abs. 6, 68 Abs. 8 und 81 Abs. 1 des Kirchengesetzes über das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig (HKRG) vom 22. November 2019 (ABl. 2020 S. 102), geändert am 25. November 2022 (ABl. 2023 S. 14), folgende Kirchenverordnung erlassen:
Abschnitt 1 Allgemeine Regelungen
§ 1
Grundsätze
Abschnitt 2 Inventur
§ 2
Inventur
§ 3
Inventar
§ 4
Änderung des Bestandes
Abschnitt 3 Bewertung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden
§ 5
Immaterielle Vermögensgegenstände
§ 6
Immobiles Sachanlagevermögen
§ 7
Glocken, Orgeln
§ 8
Kulturgüter und Kunstwerke
§ 9
Technische Anlagen
§ 10
Mobiles Sachanlagevermögen und Fahrzeuge
§ 11
Anlagen im Bau
§ 12
Sonder- und Treuhandvermögen
§ 13
Finanzanlagen
§ 14
Absicherung von Versorgungslasten
§ 15
Beteiligungen
§ 16
Ausleihungen
§ 17
Vorräte
§ 18
Rechnungsabgrenzungsposten
§ 19
Sonderposten
Abschnitt 4 Regelungen für die Erfassung und Bewertung der zum Zeitpunkt der Erstmaligen Eröffnungsbilanz vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden
§ 20
Allgemein
§ 21
Ausgleichsposten Rechnungsumstellung
§ 22
Grundstücke
§ 23
Gebäude
§ 24
Technische Anlagen
§ 25
Mobiles Sachanlagevermögen und Fahrzeuge
§ 26
Glocken, Orgeln und ihre betriebstechnischen Anlagen
Abschnitt 5 Bilanzgliederung
§ 27
Bilanzgliederung
Abschnitt 6 Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen
§ 28
Nutzungsdauer
§ 29
Auswirkung von investiven Maßnahmen
Abschnitt 7 Substanzerhaltungsrücklage
§ 30
Zuführung zur Substanzerhaltungsrücklage
§ 31
Entnahmen aus der Substanzerhaltungsrücklage
Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 32
Aufbewahrungsfristen
§ 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Anlage
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Abschnitt 1
Allgemeine Regelungen

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§ 1
Grundsätze

( 1 ) Die Vermögensgegenstände und die Schulden sind zum Bilanzstichtag grundsätzlich einzeln zu erfassen und zu bewerten.
( 2 ) Die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden erfolgt gesondert für jede kirchliche Körperschaft.
( 3 ) Das Sachanlagevermögen wird in nicht realisierbares und realisierbares Vermögen unterschieden. Zum nicht realisierbaren Vermögen zählen Vermögensgegenstände, welche unmittelbar der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben dienen. Das realisierbare Sachanlagevermögen dient mittelbar der Erfüllung der kirchlichen Aufgaben.
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Abschnitt 2
Inventur

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§ 2
Inventur

( 1 ) Die von der zuständigen Stelle mit der Inventurleitung beauftragte Person koordiniert, überwacht und kontrolliert die Inventur.
( 2 ) Die körperliche Inventur erfolgt durch – sich aus der Finanzsoftware ergebenden – Erfassungslisten oder einer Buchinventur und ist im Abstand von fünf Jahren zu wiederholen. Die Inventur soll innerhalb der letzten vier Monate vor oder innerhalb der ersten zwei Monate nach dem Bilanzstichtag (31.12.) durchgeführt werden.
( 3 ) Die Bilanzwerte gemäß Abschnitt 5 sind getrennt voneinander zu erfassen.
( 4 ) Nicht zu bilanzierende Vermögensgegenstände müssen nicht erfasst werden.
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§ 3
Inventar

( 1 ) Die sich aus der Inventur ergebenden Vermögensgegenstände sind in eine – sich aus der Finanzsoftware ergebende – Inventarliste zu übernehmen und dort zu bewerten. Das erfasste Inventar ist entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 2 auf den Bilanzstichtag vorzuschreiben bzw. zurückzurechnen.
( 2 ) Inventarisierte Gegenstände sollen in geeigneter Weise als Eigentum der kirchlichen Körperschaft unter Angabe der laufenden Nummer im Inventarverzeichnis durch Stempelaufdruck, Klebeetikett, Prägeschild oder Ähnliches gekennzeichnet werden.
( 3 ) Die zuständige Stelle beschließt die aufgestellte Inventarliste.
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§ 4
Änderung des Bestandes

Mitarbeitende, die mit der Verwaltung der Vermögensgegenstände betraut sind, haben der Anlagenbuchhaltung entsprechende Abgänge unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Diese sind in der Inventarliste zu vermerken. Der Beleg über den Veränderungsvorgang ist als Bestandteil der Rechnungsunterlagen in der Anlagenbuchhaltung aufzubewahren.
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Abschnitt 3
Bewertung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden

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§ 5
Immaterielle Vermögensgegenstände

Immaterielle Vermögensgegenstände werden grundsätzlich nicht bilanziert.
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§ 6
Immobiles Sachanlagevermögen

( 1 ) Das immobile Sachanlagevermögen umfasst Grundstücke und Gebäude.
( 2 ) Wird ein bebautes Grundstück erworben, so sind die Anschaffungskosten nach dem Wert des Grundstückes und dem Wert des Gebäudes rechnerisch zu trennen. Ist über den Grundstücks- und Gebäudewert keine separate Vereinbarung getroffen worden, so ist der Grund und Boden nach § 22 zu bewerten und zu bilanzieren. Die nach Abzug des Grundstückswertes gemäß Satz 2 verbleibenden Anschaffungskosten stellen den Gebäudewert dar.
( 3 ) Liegen keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten vor, so ist:
  1. der Grund und Boden nach § 22 und
  2. das Gebäude nach § 23 Abs. 3 und 4
zu bewerten.
( 4 ) Die Bilanzierung von Grund und Boden sowie der hierauf errichteten Gebäude erfolgt beim juristischen Eigentümer.
( 5 ) Grundstücke werden nicht planmäßig abgeschrieben. Eine Überprüfung der Grundstückswerte erfolgt zu einem vom Landeskirchenamt festgelegten Stichtag.
( 6 ) Gebäude werden linear abgeschrieben. §§ 28 Abs. 3 und 29 Abs. 2 bleiben unberührt.
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§ 7
Glocken, Orgeln

Glocken und Orgeln sind mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten getrennt von den mit ihnen verbundenen betriebstechnischen Anlagen zu bilanzieren.
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§ 8
Kulturgüter und Kunstwerke

( 1 ) Insbesondere sakrale und liturgische Gegenstände sind Kulturgüter und Kunstwerke des beweglichen Sachanlagevermögens.
( 2 ) Die Festlegung eines Vermögensgegenstandes nach Abs. 1 ist nach dessen Eigenschaften insbesondere hinsichtlich einer vorliegenden künstlerischen Handarbeit sowie seiner nicht serienmäßig maschinellen Herstellung zu treffen.
( 3 ) Kulturgüter und Kunstwerke werden im Jahr der Anschaffung mit 1 € Erinnerungswert bilanziert.
( 4 ) Kulturgüter und Kunstwerke, für die eine dauerhafte Einzelversicherung abgeschlossen wurde oder ein Sachverständigengutachten vorliegt, sind im Anhang zur Bilanz aufzuführen.
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§ 9
Technische Anlagen

( 1 ) Technische Anlagen sind
  1. im Bauwerk eingebaute,
  2. daran angeschlossene oder
  3. damit fest verbundene
technische Anlagen oder Maschinen. Frei stehende, gebäudeunabhängige technische Anlagen gelten auch als technische Anlagen im Sinne dieser Verordnung.
( 2 ) Technische Anlagen werden bilanziert, wenn
  1. deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 € netto übersteigt,
  2. sie länger als ein Jahr nutzbar sind und
  3. sie nicht bereits zum Zeitpunkt der Erstmaligen Eröffnungsbilanz im Gebäude vorhanden waren.
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§ 10
Mobiles Sachanlagevermögen und Fahrzeuge

( 1 ) Mobiles Sachanlagevermögen, insbesondere Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen
  1. welche selbständig nutzbar oder selbständig bewertbar sind,
  2. deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 € netto übersteigt und
  3. länger als ein Jahr nutzbar sind
werden als Vermögensgegenstand bilanziert. Die Voraussetzungen gemäß Buchstabe a) und b) gelten auch dann als erfüllt, wenn mehrere Vermögensgegenstände nur in einem gemeinsamen Nutzungszusammenhang sinnvoll zu verwenden sind.
( 2 ) Ein Vermögensgegenstand, der selbständig nutzbar ist und der die Voraussetzungen des Abs. 1 Buchstabe c) erfüllt und dessen Anschaffungs- oder Herstellungskosten 250 €, aber nicht 800 € netto übersteigt, stellt einen geringwertigen Vermögensgegenstand dar und wird im Jahr der Anschaffung auf 1 € Erinnerungswert abgeschrieben.
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§ 11
Anlagen im Bau

( 1 ) Anlagen im Bau stellen getätigte Investitionen für Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens dar, welche am Bilanzstichtag noch nicht endgültig fertiggestellt worden sind. Nach Fertigstellung ist die Anlage im Bau in die entsprechende Bilanzposition gemäß Abschnitt 5 umzubuchen.
( 2 ) Anlagen im Bau werden nicht abgeschrieben.
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§ 12
Sonder- und Treuhandvermögen

( 1 ) Sondervermögen stellen Vermögenswerte dar, welche der kirchlichen Körperschaft durch
  1. Gesetz,
  2. Rechtsakt eines Dritten oder
  3. sonstiges Rechtsgeschäft
zweckgebunden übergeben wurden. Es ist grundsätzlich in der Bilanz der kirchlichen Körperschaft auszuweisen.
( 2 ) Treuhandvermögen stellt Vermögenswerte dar, welche für Dritte verwaltet werden. Es ist durch Übernahme seines bilanzierten Eigenkapitals in der Bilanz der kirchlichen Körperschaft auszuweisen. Liegen belegbare Buchwerte nicht vor, ist das Treuhandvermögen im Anhang zur Bilanz zu erläutern.
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§ 13
Finanzanlagen

( 1 ) Finanzanlagen im Sinne von § 60 HKRG sind grundsätzlich einzeln zu bewerten und zu bilanzieren.
( 2 ) Für neu zugehende Finanzanlagen sind die Anschaffungskosten zugrunde zu legen. Gebühren sind Ausgaben im Jahr des Entstehens. Boni sind Einnahmen im Jahr der Anschaffung. Bei Über- oder Unter-Pari-Käufen von bis zu 2 Prozent (geringfügig im Sinne von § 60 Abs. 2 HKRG) ist keine Periodenabgrenzung im Sinne von § 18 vorzunehmen.
( 3 ) Finanzanlagen, bei denen zum Zeitpunkt der Fälligkeit eine 100prozentige Rückzahlung garantiert ist, sind mit dem Rückzahlungsbetrag zu bilanzieren.
( 4 ) Finanzanlagen, deren Rückzahlungsanspruch in der Höhe variieren können, sind über die gesamte Laufzeit der Finanzanlage mit dem Anschaffungs-/Einstandswert zum Zeitpunkt des Erwerbes (Anschaffungskosten) zu bilanzieren. Diesen Anlagearten gleichgestellt sind Vermögensverwaltungen durch Dritte. Ihre Bilanzierung erfolgt zum Einstandswert (Anschaffungskosten).
Bei Rückgabe von Fondsanteilen oder Auflösung/Teilauflösung von Vermögensverwaltungen wird zum Zeitpunkt der Rückgabe/Auflösung die Differenz zwischen Anschaffungs-/Einstandswert und Kurswert als Kursgewinn oder Kursverlust verbucht.
Am Bilanzstichtag ist der bilanzierte Buchwert mit dem Marktwert zu vergleichen und die Abweichung im Bilanzanhang zu erläutern.
Bei einer nicht dauerhaften Wertminderung der Finanzanlage von mehr als 10 Prozent ist der Marktwert zu bilanzieren. Parallel ist hierzu auf der Passivseite ein Korrekturposten für Wertschwankungen (Wertausgleichsreserve) zu bilden. Steigt nach der Einstellung in den Korrekturposten für Wertschwankungen (Wertausgleichsreserve) der Marktwert der Finanzanlage zu den folgenden drei Bilanzstichtagen wieder, ist der Korrekturposten für Wertschwankungen (Wertausgleichsreserve) bis zur Höhe der aktuellen Differenz zwischen Marktwert und Buchwert aufzulösen.
Bei einer dauerhaften Wertminderung ist die Finanzanlage auf den Marktwert abzuschreiben und ein eventuell gebildeter Korrekturposten für Wertschwankungen (Wertausgleichsreserve) ist aufzulösen. 10 Eine dauerhafte Wertminderung liegt vor, wenn drei Jahre in Folge der Marktwert unter dem Buchwert liegt.
( 5 ) Die Bewertung zum Bilanzstichtag gem. Abs. 4 erfolgt über den gesamten Bestand, bei Vermögensverwaltungen über sämtliche Vermögensverwaltungen zusammen.
( 6 ) Geldverwaltungen im Sinne von § 60 Abs. 2 Satz 8 HKRG können ihre Käufe je Geldinstitut (Zahlweg) summieren und getrennt nach der Rückzahlungserwartung und Anlageart bilanzieren. Die Bewertung erfolgt gemäß Abs. 5.
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§ 14
Absicherung von Versorgungslasten

( 1 ) Die von der Norddeutschen Kirchlichen Versorgungskasse ausgewiesene und ausfinanzierte Deckungsrückstellung ist zu bilanzieren.
( 2 ) Als Bilanzierungsgrundlage ist ein jährliches versicherungsmathematisches Gutachten zu verwenden.
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§ 15
Beteiligungen

Beteiligungen sind mit ihren Anschaffungskosten zu bilanzieren.
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§ 16
Ausleihungen

Als Ausleihungen sind u.a.
  1. vergebene Darlehen oder
  2. einem Dritten treuhändisch zur Verfügung gestellte Finanzmittel.
zu bilanzieren.
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§ 17
Vorräte

Vorräte werden grundsätzlich nicht bilanziert. Eventuelle steuerliche Vorschriften bleiben unberührt.
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§ 18
Rechnungsabgrenzungsposten

( 1 ) Ausgaben sind grundsätzlich dem Jahr ihrer wirtschaftlichen Verursachung zuzuordnen.
( 2 ) Kirchliche Wirtschaftsbetriebe im Sinne von § 76 HKRG haben bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen unter 800 € netto keinen Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. § 13 Abs. 2 bleibt unberührt.
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§ 19
Sonderposten

( 1 ) Bei Bilanzierung des Eigenkapitals von Treuhandvermögen ist dieses analog zu § 12 Abs. 2 im Sonderposten als „Verpflichtung gegenüber Sonder- und Treuhandvermögen“ auszuweisen.
( 2 ) Von Dritten erhaltene zweckgebundene Finanzmittel für Immobilien – mit einer damit verbundenen Betreiberverpflichtung – sind als „Erhaltene Investitionszuschüsse“ zu bilanzieren.
Die Auflösung des Sonderpostens hat sich an der Abschreibung des finanzierten Vermögensgegenstandes zu orientieren. Für Vermögensgegenstände, die keiner Abnutzung unterliegen, ist ein Sonderposten dann zu bilden, wenn der Vermögensgegenstand einer zeitlichen Zweckbindung unterliegt. Der Auflösungszeitraum des Sonderpostens orientiert sich dann an dieser Zweckbindung.
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Abschnitt 4
Regelungen für die Erfassung und Bewertung der zum Zeitpunkt der Erstmaligen Eröffnungsbilanz vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden

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§ 20
Allgemein

( 1 ) Eine Erstmalige Eröffnungsbilanz ist bei
  1. der erstmaligen Bilanzierung,
  2. einer Neuerrichtung,
  3. einer Teilung oder
  4. einer Zusammenlegung
von kirchlichen Körperschaften aufzustellen.
( 2 ) In den Fällen des Abs. 1, Buchstabe c) und d) ist die Bilanzidentität und -kontinuität in Bezug auf die betroffenen kirchlichen Körperschaften zu wahren.
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§ 21
Ausgleichsposten Rechnungsumstellung

( 1 ) Im Falle einer bilanziellen Überschuldung im Sinne von § 68 Abs. 6 HKRG ist auf der Aktivseite ein Ausgleichsposten für Rechnungsumstellung zu bilden.
( 2 ) Der Ausgleichsposten ist um einen angemessenen Betrag zu erhöhen, um hierdurch einen Vermögensgrundbestand sowie einen Rücklagenbestand auszuweisen.
( 3 ) Der Ausgleichsposten ist über einen angemessenen Zeitraum aufzulösen.
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§ 22
Grundstücke

( 1 ) Grundstücke sind grundsätzlich je Flurstück zu erfassen und mit dem entsprechenden Bodenrichtwert je m² zu bewerten.
( 2 ) Entsprechend ihrer Nutzung sind bei Grundstücken folgende Abschläge vorzunehmen bzw. abweichend wie folgt zu bewerten:
  1. bei Grundstücken des nicht realisierbaren Sachanlagevermögens 1 € je Flurstück,
  2. bei sonstigen bebauten Grundstücken minus 50 Prozent,
  3. bei Forsten 0,50 € je m²,
  4. bei Verkehrswegen (Straßen, Wege, Wasserflächen) minus 90 Prozent,
  5. bei Erholungsflächen (Grünflächen, Parkanlagen) minus 80 Prozent,
  6. bei Kleingartenland minus 80 Prozent,
  7. bei Unland 0,10 € je m²,
  8. bei Spielplätzen minus 80 Prozent,
  9. bei einem Teil- oder Miteigentum 1 € je Flurstück.
Bei unbebauten Grundstücken im Sinne von a) bis b) ist ein eventueller Nutzungszusammenhang zu einem bebauten Grundstück zu beachten.
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§ 23
Gebäude

( 1 ) Soweit geeignete Unterlagen zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorliegen, sind Gebäude einzeln mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu bewerten. Die für das Jahr der Errichtung ermittelten Anschaffungs- und Herstellungskosten sind unter Heranziehung der Anlage auf das Jahr 2018 umzurechnen.
( 2 ) Bei Gebäuden, bei denen Unterlagen im Sinne von Abs. 1 nicht vorliegen oder die Anschaffungs- oder Herstellungskosten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand ermittelbar sind, ist zur Ermittlung des Gebäudewertes der Feuerversicherungswert 1914 unter Heranziehung des Baupreisindex auf das Jahr 2018 gem. Anlage umzurechnen.
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§ 24
Technische Anlagen

Technische Anlagen im Sinne von § 9 Abs. 1 werden in der Eröffnungsbilanz grundsätzlich nicht bilanziert.
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§ 25
Mobiles Sachanlagevermögen und Fahrzeuge

Mobiles Sachanlagevermögen, insbesondere Einrichtungsgegenstände und Ausstattungen,
  1. welche selbständig nutzbar oder selbständig bewertbar sind,
  2. deren Anschaffungs- oder Herstellungswert 800 € netto übersteigt,
  3. die innerhalb der letzten vier Jahre vor der Erstmaligen Eröffnungsbilanz angeschafft oder hergestellt wurden und
  4. länger als ein Jahr nutzbar sind,
werden als Vermögensgegenstand aktiviert. Grundlage für die Erfassung ist das bisher geführte Inventarverzeichnis.
Die Voraussetzungen gemäß a) und b) gelten auch dann als erfüllt, wenn mehrere Vermögensgegenstände nur in einem gemeinsamen Zusammenhang sinnvoll genutzt werden können.
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§ 26
Glocken, Orgeln und ihre betriebstechnischen Anlagen

( 1 ) Glocken werden einzeln und getrennt von den mit ihnen verbundenen betriebstechnischen Anlagen mit einem Erinnerungswert von 1 € bewertet.
( 2 ) Orgeln werden pauschal mit 10.000 € je Register bilanziert.
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Abschnitt 5
Bilanzgliederung

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§ 27
Bilanzgliederung

AKTIVA
A0
Ausgleichsposten Rechnungsumstellung
A
Anlagevermögen
I
Immaterielle Vermögensgegenständen
II
Nicht realisierbares Sachanlagevermögen
  1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
  2. Bebaute Grundstücke
  3. Glocken, Orgeln und sonstige technischen Anlagen
  4. Kulturgüter, Kunstwerke (besondere sakrale und liturgische Gegenstände)
  5. Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen
III
Realisierbares Sachanlagevermögen
  1. Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
  2. Bebaute Grundstücke
  3. Technische Anlagen und Maschinen
  4. Kunstwerke, sonstige Einrichtungen und Ausstattungen
  5. Fahrzeuge
  6. Anlagen im Bau, geleistete Anzahlungen
IV
Sonder- und Treuhandvermögen
V
Finanzanlagen
  1. Finanzanlagen zur Deckung von Rücklagen und anderen Passivpositionen
  2. Absicherung von Versorgungslasten
  3. Beteiligungen
  4. Ausleihungen
B
Umlaufvermögen
I
Vorräte
II
Forderungen
  1. Forderungen aus Kirchensteuern
  2. Forderungen an kirchlichen Körperschaften
  3. Forderungen an öffentlich-rechtliche Körperschaften
  4. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
  5. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände
III
Liquide Mittel
  1. Kurzfristig veräußerbare Wertpapiere
  2. Kassenbestände, Bankguthaben, Schecks
C
Aktive Rechnungsabgrenzung
D
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
PASSIVA
A
Eigenkapital
I
Vermögensgrundbestand
  1. Korrekturposten für Substanzerhaltungsrücklage
II
Rücklagen, sonstige Vermögensbindungen
  1. Pflichtrücklagen
    1. Betriebsmittelrücklage
    2. Ausgleichsrücklage
    3. Substanzerhaltungsrücklage
    4. Bürgschaftsrücklage
    5. Tilgungsrücklage
  2. Budget- und weitere Rücklagen
    1. Budgetrücklagen
    2. Baurücklage
    3. Personalkostenrücklage
    4. sonstige Rücklagen
  3. Korrekturposten für Rücklagen
    1. Korrekturposten für Wertschwankungen (Wertausgleichsreserve)
    2. Innere Darlehen
  4. Zweckgebundene Haushaltsreste, ggf. Haushaltsvorgriffe
III
Ergebnisvortrag
IV
Bilanzergebnis
B
Sonderposten
I
Verpflichtungen gegenüber Sonder- und Treuhandvermögen
II
Zweckgebundene Spenden, Vermächtnisse usw.
III
Erhaltene Investitionszuschüsse u.Ä.
C
Rückstellungen
I
Versorgungsrückstellungen
  1. Pensionsrückstellung
  2. Beihilferückstellung
  3. Deckungslücke Versorgungsrückstellung
II
Clearingrückstellungen
III
Sonstige Rückstellungen
D
Verbindlichkeiten
I
Verbindlichkeiten aus Kirchensteuern
II
Verbindlichkeiten an kirchliche Körperschaften
III
Verbindlichkeiten an öffentlich-rechtliche Körperschaften
IV
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
V
Darlehensverbindlichkeiten
VI
Sonstige Verbindlichkeiten
E
Passive Rechnungsabgrenzung
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Abschnitt 6
Nutzungsdauer von Vermögensgegenständen

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§ 28
Nutzungsdauer

( 1 ) Für:
  1. neu angeschaffte bzw. hergestellte Vermögensgegenstände oder
  2. Vermögensgegenstände, die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Erstmaligen Eröffnungsbilanz vorhanden sind,
gelten die folgenden Abschreibungszeiträume. § 29 bleibt unberührt. Der Abschreibungszeitraum beginnt mit der Erstmaligen Eröffnungsbilanz.
Nr.
Vermögensgegenstand
Nutzungsdauer in Jahren
1
Gebäude
1.01
Kirchen und Kapellen (Gottesdienststätten)
1.011
Friedhofskapellen
100
1.012
Kirchen vor 1948 errichtet
250
1.013
Kirchen nach 1948 errichtet
100
1.02
Sonstige Gebäude
1.021
Freizeitheime
70
1.022
Gemeindezentren
Gemeindehaus freistehendGemeindehaus/MietwohnungGemeindehaus/PfarrhausGemeinderaum/Baulast (Pfarre) mit Mietwohnung LandeskirchenamtGemeinderaum/Pfarrwohnung/MietwohnungKirche/Gemeinderaum/Mietwohnung/JugendraumKirche/Gemeinderaum
1
70
1.023
Kindertagesstätten
60
1.024
Wohnhäuser und Eigentumswohnungen
70
1.025
Pfarrhäuser
70
1.026
Tagungsstätten
60
1.027
Verwaltungsgebäude
80
1.028
Nebengebäude (z.B. Garagen/Schuppen)
40
1.029
Gewerbeimmobilien
80
2
Glocken und Orgeln
2.001
Glocken
100
2.002
Orgeln (elektrisch)
50
2.003
Orgeln (mechanisch)
100
3
Technische Anlagen
3.001
Technische Anlagen
20
4
Fahrzeuge
4.001
Personenkraftwagen
10
4.002
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (sFAM)
10
5
Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände
5.001
Beschallungsanlage
10
5.002
Büromaschinen, Kommunikationsanlagen
10
5.003
EDV, Kopierer u.Ä.
5
5.004
Gartengeräte und Werkzeuge (elektrisch-, benzinbetrieben)
10
5.005
Gartengeräte und Werkzeuge (sonstige)
15
5.006
Haushaltsgeräte
10
5.007
Küchenschränke und -geräte
10
5.008
Musikinstrumente
15
5.009
Mobiliar (Bestuhlung, Tische, Büroeinrichtung)
15
5.010
Spielgeräte
15
5.011
Zum Zeitpunkt der Erstmaligen Eröffnungsbilanz vorhandene Gegenstände
10
( 2 ) Bei Anlagegütern, die in der vorstehenden Aufstellung nicht genannt sind, sollen die steuerlichen Abschreibungstabellen zur Ermittlung der Nutzungsdauer herangezogen werden.
( 3 ) Für den Fall einer bestehenden Steuerpflicht sind die steuerlichen Abschreibungstabellen und Vorschriften anzuwenden.
( 4 ) Im Jahr der Anschaffung bzw. der Herstellung ist, unabhängig vom Zeitpunkt des Zugangs, der volle Abschreibungsbetrag anzusetzen.
( 5 ) Außerplanmäßige Abschreibungen sind zulässig.
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§ 29
Auswirkung von investiven Maßnahmen

Maßnahmen im Sinne von § 31 Abs. 1 erhöhen den Restbuchwert und verlängern die Nutzungsdauer von Gebäuden.
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Abschnitt 7
Substanzerhaltungsrücklage

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§ 30
Zuführung zur Substanzerhaltungsrücklage

( 1 ) Der Substanzerhaltungsrücklage für Immobilien sind grundsätzlich Haushaltsmittel in Höhe der Abschreibung zuzuführen. Für Gottesdienststätten im Sinne von § 28 sind Haushaltsmittel in Höhe von 10 Prozent der Abschreibung zuzuführen. Für Gemeindezentren im Sinne von § 28 sind Haushaltsmittel in Höhe von 50 Prozent der Abschreibung zuzuführen. Die geminderten Abschreibungssätze sollen im Abstand von fünf Jahren durch das Landeskirchenamt auf ihre Angemessenheit hin überprüft werden.
( 2 ) Der Substanzerhaltungsrücklage für Kindertagesstätten sind nur dann Haushaltsmittel zuzuführen, wenn die kommunale Refinanzierung dies vorsieht. Für Pfarrhäuser sind für die Zeit der dauerhaften Dienstwohnungsbereitstellung keine Haushaltsmittel zuzuführen.
( 3 ) Sofern finanzielle Mittel Dritter dauerhaft zugesagt oder langfristig zu erwarten sind, kann von der Zuführung von Haushaltmitteln für die Substanzerhaltungsrücklage von mobilem Sachanlagevermögen in der entsprechenden Höhe abgesehen werden. Dies ist im Bilanzanhang zu dokumentieren.
( 4 ) Zum Zeitpunkt der Erstmaligen Eröffnungsbilanz sind die Bestände der bestehenden Baurücklagen auf geeignete Weise in die neu zu bildenden Substanzerhaltungsrücklagen zu überführen.
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§ 31
Entnahmen aus der Substanzerhaltungsrücklage

( 1 ) Für Maßnahmen, die dem Fortbestand oder der Wiederherstellung der Bausubstanz dienen, indem sie:
  1. den Wert,
  2. die Nutzbarkeit oder
  3. die Nutzungsdauer
erhalten oder erhöhen, können Mittel aus der Substanzerhaltungsrücklage entnommen werden.
( 2 ) Die Wiederherstellung von Technischen Anlagen sowie die Generalüberholung von Glocken und Orgeln können aus der für diesen Zweck gebildeten Substanzerhaltungsrücklage oder der Substanzerhaltungsrücklage des Gebäudes, dem die Technische Anlage zuzurechnen ist, finanziert werden.
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Abschnitt 8
Schlussbestimmungen

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§ 32
Aufbewahrungsfristen

Es gelten die Vorschriften der Verwaltungsanordnung über die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung (Kassation) von Schriftgut kirchlicher Körperschaften, Einrichtungen und Werke (Aufbewahrungs- und Kassationsordnung) vom 20. November 1989 (ABl. 1990 S. 57). Davon unberührt sind die Unterlagen für die Erfassung und Bewertung der zum Zeitpunkt der Erstmaligen Eröffnungsbilanz vorhandenen Vermögensgegenstände und Schulden dauerhaft aufzubewahren.
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§ 33
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

( 1 ) Diese Kirchenverordnung tritt am 1. September 2024 in Kraft.
( 2 ) Gleichzeitig tritt die Kirchenverordnung über die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden vom 12. März 2020 (ABl. 2020 S. 126) mit Änderung vom 18. November 2020 (ABl. 2021 S. 50) außer Kraft.
Wolfenbüttel, den 14. August 2024
Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig
Kirchenregierung
Dr. Meyns
Landesbischof
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Anlage

Übersicht Baupreisindizes gemäß § 23

Baujahr
Baupreisindex
Baujahr
Baupreisindex
Baujahr
Baupreisindex
1914
0,5110
1949
1,2570
1984
7,1450
1915
0,5730
1950
1,1980
1985
7,1810
1916
0,6320
1951
1,3870
1986
7,2870
1917
0,7850
1952
1,4790
1987
7,4330
1918
1,0880
1953
1,4300
1988
7,5960
1919
1,7880
1954
1,4360
1989
7,8690
1920
5,1130
1955
1,5140
1990
8,3510
1921
8,6310
1956
1,5530
1991
8,9320
1922
1,3710
1957
1,6090
1992
9,5030
1923
1,3710
1958
1,6610
1993
9,9720
1924
0,6610
1959
1,7490
1994
10,2110
1925
0,8140
1960
1,8790
1995
10,4620
1926
0,7910
1961
2,0220
1996
10,4520
1927
0,8010
1962
2,1880
1997
10,3550
1928
0,8370
1963
2,3020
1998
10,3180
1929
0,8500
1964
2,4100
1999
10,2810
1930
0,8140
1965
2,5110
2000
10,3150
1931
0,7460
1966
2,5920
2001
10,3070
1932
0,6320
1967
2,5370
2002
10,3020
1933
0,5990
1968
2,6440
2003
10,3070
1934
0,6280
1969
2,7960
2004
10,4420
1935
0,6280
1970
3,2560
2005
10,5340
1936
0,6280
1971
3,5930
2006
10,7350
1937
0,6420
1972
3,8360
2007
11,4510
1938
0,6480
1973
4,1170
2008
11,7770
1939
0,6580
1974
4,4170
2009
11,8770
1940
0,6680
1975
4,5220
2010
11,9960
1941
0,7000
1976
4,6780
2011
12,3280
1942
0,7590
1977
4,9050
2012
12,3040
1943
0,7750
1978
5,2080
2013
12,6300
1944
0,7910
1979
5,6650
2014
12,8940
1945
0,8180
1980
6,2700
2015
13,1030
1946
0,8730
1981
6,6370
2016
13,3070
1947
1.0200
1982
6,8280
2017
13,5830
1948
1,3450
1983
6,9720
2018
13,9670

Richtlinien

Nr. 34Richtlinien
für die Zahlung von Honoraren
im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig
(RS 227)

Vom 27. August 2024

Das Landeskirchenamt hat auf der Grundlage des Artikels 87 Absatz 1 Buchstabe c) der Verfassung der Evangelisch-lutherische Landeskirche in Braunschweig in der Neufassung vom 7. Mai 1984 (ABl. 1984 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2022 (ABl. 2023 Nr. 1 S. 14) folgende Richtlinie beschlossen:
#
  1. Bei Veranstaltungen der Landeskirche, der Propsteien, der Kirchengemeinden, von Pfarrverbänden, Kirchengemeindeverbänden und sonstigen kirchlichen Rechtsträgern oder deren Einrichtungen sowie bei Veranstaltungen, für die Haushaltsmittel der o.a. Rechtsträger oder deren Einrichtungen eingesetzt werden, können Honorare gewährt werden.
    Bei der Festsetzung des Honorars sind die Zusammensetzung der Zielgruppe, Schwierigkeitsgrad, Vorbereitungsaufwand sowie besondere Qualifikation (beispielsweise durch Ausweisung besonderer Kenntnisse in dem entsprechenden Fachgebiet) von Referentinnen und Referenten zu berücksichtigen.
    Die Höchstsätze sollen nur im Einzelfall bei hervorragender Qualifikation der Referentinnen und Referenten und besonderen Veranstaltungen von überregionaler Bedeutung vereinbart werden. Die Grundsätze der wirtschaftlichen und sparsamen Mittelverwendung sind zu beachten.
    Honorare können nur gezahlt werden, wenn zuvor mit der Honorarempfängerin oder dem Honorarempfänger ein Honorarvertrag geschlossen worden ist. Dieser soll eine Regelung enthalten, nach der bei kurzfristigen Absagen seitens der Veranstalter im Einzelfall entstandene Aufwendungen in maximaler Höhe eines halben Honorars in Rechnung gestellt werden können.
    Die Honorarsätze werden wie folgt in Euro zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer festgesetzt:
    Vortrag, Seminarleitung, Diskussionsleitung, Kursleitung, Training, Beratungstätigkeit
    Für einen halben Tag
    Für einen ganzen Tag
    Stundensätze
    I.
    Mitarbeiter/innen der unter Nr. 1 genannten Rechtsträger oder von Einrichtungen, die von diesen bezuschusst werden:
    a)
    Sofern die Tätigkeit im Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben steht
    ---
    ---
    ---
    b)
    Sofern die Tätigkeit nicht zu den regulären dienstlichen Aufgaben gehört und außerhalb der Arbeitszeit erbracht wird
    bis 200 Euro
    bis 400 Euro
    bis 50 Euro
    II.
    Personen, die nicht hauptberuflich im Dienst der Kirche oder der Diakonie stehen ohne „besondere Qualifikation“
    bis 300 Euro
    bis 600 Euro
    bis 75 Euro
    III.
    Fachkräfte mit besonderer Qualifikation, Selbständige oder freiberuflich tätige Personen
    bis 600 Euro
    bis 1.200 Euro
    bis 150 Euro
    Nebenleistungen, wie z. B. Vor- und Nachbereitung, sind in den Honorarsätzen eingeschlossen und werden nicht gesondert vergütet.
  2. In außergewöhnlichen Fällen, die insbesondere in der Kategorie III auftreten können, kann
    1. bei Veranstaltungen der Landeskirche oder deren Einrichtungen das Landeskirchenamt,
    2. bei Veranstaltungen der Propstei oder deren Einrichtungen der Propsteivorstand,
    3. bei Veranstaltungen der Kirchengemeinden oder deren Einrichtungen der Kirchenvorstand und
    4. bei Veranstaltungen der übrigen kirchlichen Rechtsträger das jeweilige Leitungsorgan des Rechtsträgers
    Sonderregelungen für die Honorarsätze beschließen.
    Die Zustimmung zu einer Sonderregelung ist vor Abschluss des Honorarvertrages einzuholen.
  3. Die Zahlung von Honoraren ist nur zulässig, wenn für diese Zwecke Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
  4. Notwendige Reisekosten sind grundsätzlich nach dem geltenden Recht der Landeskirche zu erstatten. Reisekosten werden auch an Mitarbeitende der Kategorie I. a) gezahlt.
  5. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeskirche im Sinne dieser Richtlinie sind Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte sowie privatrechtlich Beschäftigte, die mit mindestens einer halben Stelle beschäftigt sind und für ihre Tätigkeit im Dienst der Landeskirche, bei einem kirchlichen Rechtsträger oder einer von der Landeskirche oder einer von einem kirchlichen Rechtsträger bezuschussten Einrichtung eine Besoldung oder ein Entgelt erhalten.
    Ein Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben ist für diese Mitarbeitenden insbesondere dann anzunehmen, wenn sie innerhalb des Zuständigkeitsbereiches des kirchlichen Rechtsträgers, bei dem sie angestellt sind, tätig werden. Für Pfarrerinnen und Pfarrer, Mitarbeitende der Propsteien und Kirchengemeinden ist ein Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben in der Regel insbesondere auch dann anzunehmen, wenn sie im Bereich der jeweiligen Propstei tätig werden.
    Für Mitarbeitende der Landeskirche ist ein Zusammenhang mit dienstlichen Aufgaben in der Regel insbesondere dann anzunehmen, wenn sie im Bereich der Landeskirche für kirchliche Rechtsträger oder Einrichtungen tätig werden.
  6. Für die ehrenamtliche Mitarbeit in Kammern, Kommissionen, Ausschüssen etc. werden Honorare grundsätzlich nicht gewährt.
Diese Richtlinien treten mit Wirkung vom 1. September 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien für die Zahlung von Honoraren im Bereich der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig vom 7. November 2017 außer Kraft.
Wolfenbüttel, den 27. August 2024
Landeskirchenamt
Hofer
Oberlandeskirchenrat

Kirchensiegel

Nr. 35Ingebrauchnahme

Gemäß § 26 der Siegelordnung vom 3. Juli 1984 (ABl. 1984 S. 73 ff.) wird bekannt gemacht:
Nachstehend abgebildetes Kirchensiegel ist in Gebrauch genommen worden:
  1. Ev.-luth. Kirchengemeinde Kantate in Wolfsburg
    Propstei Vorsfelde
    Siegelausführung:
    • 1 Kleinsiegel in Gummi
    Grafik


Wolfenbüttel, den 19. August 2024
Landeskirchenamt
Prof. Dr. Goos
Oberlandeskirchenrat

Personal- und Stellenangelegenheiten

Nr. 36Ausschreibung von Pfarrstellen und anderen Stellen

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Pfarrstelle im Kirchengemeindeverband zwischen Harz und Harly in Goslar Bezirk III
im Umfang von 100 %

Der Kirchengemeindeverband zwischen Harz und Harly in Goslar liegt im Norden der Propstei Bad Harzburg im ländlichen Bereich zwischen den Städten Bad Harzburg und Goslar und damit in der landschaftlich reizvollen Vorharzregion. Dem Verband sind drei Pfarrstellen (je 100 %) zugeordnet.
Der Kirchengemeindeverband sucht eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrerehepaar für eine Tätigkeit mit Schwerpunkt in den Kirchengemeinden Bettingerode-Westerode und Lochtum. In den Orten gibt es drei Predigtstellen in drei Kirchen und ein Gemeindehaus.
Die Dienstwohnung (ca. 198 qm, sechs Zimmer, 1. OG, energetisch saniert) befindet sich in Bettingerode. Es besteht eine sehr günstige Anbindung an die A 36, A 369 und B 6. In Westerode leben viele junge Familien; Kindergarten und Grundschule sind in Westerode vor Ort, weiterführende Schulen sind gut erreichbar. Gute Einkaufsmöglichkeiten sind in Ortsnähe vorhanden.
Wesentlich ist für den Kirchengemeindeverband neben den grundlegenden pfarramtlichen Tätigkeiten: Verkündigung, Seelsorge, Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden, Verwaltung, Gemeinde vor Ort als lebendige Gemeinschaft in den Dörfern zu gestalten. Es wird Wert auf Zusammenarbeit im Team der Haupt- und Ehrenamtlichen gelegt, um die Arbeit im Kirchengemeindeverband weiterzuentwickeln und zu verantworten.
Mit drei Chören gibt es eine beschwingende Chorarbeit in diesem Seelsorgebezirk.
Für nähere Informationen steht Ihnen gerne die geschäftsführende Pfarrerin Dagmar Hinzpeter
(Tel.: 05324/76881 oder 0175/5260355) zur Verfügung.
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Bad Harzburg Bezirk V im Umfang von 100 %

Im Pfarrverband ist eine 100 %-Pfarrstelle neu zu besetzen. Zum Pfarrverband gehören die Kirchengemeinden Martin-Luther in Bad Harzburg, St. Andreas in Bündheim, Schlewecke-Göttingerode und die neu zu besetzende Stelle St. Marien in Harlingerode mit ca. 1.400 Gemeindegliedern. Der Pfarrverband hat insgesamt 4,5 Pfarrstellen, die zurzeit alle besetzt sind.
Harlingerode liegt am Nordrand des Harzes mit Blick auf den Brocken und ist Stadtteil des Kurortes Bad Harzburg. Ein Kindergarten und die verlässliche Grundschule sind im Ort zu Fuß zu erreichen. Alle anderen weiterführenden Schulformen gibt es in der Stadt Bad Harzburg (drei Gymnasien und die Oberschule). Ärzte- und Zahnärzteversorgung, Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie und ein vielseitiges Sportangebot sind im Ort vorhanden. Die räumliche Nähe zu Bad Harzburg und Goslar ermöglicht die Teilnahme an vielfältigen Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten.
Durch die direkte Anbindung an das Autobahnnetz ist z. B. Braunschweig in etwa 30 Minuten zu erreichen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, den ÖPNV (Bus und Bahn) zu nutzen.
Die Kirchengemeinde St. Marien ist eine lebendige und aktive Kirchengemeinde. Viele Gemeindeglieder wirken mit bei verschiedenen Aktionen, die ihren festen Platz im Jahresablauf haben. Zu den lokalen Vereinen sowie der Grundschule und dem städtischen Kindergarten bestehen gute Kontakte.
Im Pfarrverband Bad Harzburg ist eine gute Kooperation im Konfirmationsunterricht etabliert, besondere Gottesdienste werden zusammen gefeiert. Gottesdienste und Andachten in den Senioreneinrichtungen der Stadt Bad Harzburg werden gemeinsam verantwortet. Es herrscht große Offenheit für weitere Zusammenarbeit.
Die örtliche Frauenhilfe, der Männerkreis, Spielenachmittag für Erwachsene, Bastelkreis, Besuchsdienst, Glaubensgesprächskreis und der Redaktionskreis für den Gemeindebrief prägen das Leben der Gemeinde. Sie freuen sich auf eine/n aufgeschlossene/n Pfarrerin/Pfarrer, die/der gern mit Freude und Engagement seelsorgerisch und organisatorisch in der Kirchengemeinde Harlingerode und im Pfarrverband Bad Harzburg tätig ist. Der Pfarrverband wünscht sich, dass Gottesdienste lebendig gestaltet und die bestehende Gemeindearbeit in ihren selbsttragenden Gruppen und Kreisen gefördert und weiterentwickelt wird. Die Pfarrerin/der Pfarrer wird unterstützt von einem Kirchenvogt, einer Sekretärin, einem Organisten und ehrenamtlichen Mitarbeitenden.
Das Pfarrhaus bietet eine geräumige Dienstwohnung über zwei Etagen mit insgesamt sechs Zimmern und ist energetisch saniert. Ebenfalls im Gebäude befindet sich das Büro der Kirchengemeinde. Ein separates großzügig bemessenes Gemeindehaus bietet vielfältige Möglichkeiten für die Gemeindearbeit. Die St.-Marien-Kirche von 1750 ist in den letzten Jahren restauriert worden. Alle Gebäude liegen nah beieinander, zentral im Ort.
Weitere Fragen beantwortet gerne Propst Jens Höfel (Tel.: 05322/2501) als geschäftsführender Pfarrer des Pfarrverbands Bad Harzburg.
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Braunschweig-Ost Bezirk III im Umfang von 50 %

Im Pfarrverband Braunschweig-Ost liegt der Bezirk in der Kirchengemeinde St. Pauli-Matthäus in bevorzugter Wohnlage im östlichen Ringgebiet. Die Gemeinde ist Heimat für etwa 6.000 Gemeindeglieder. Im Pfarrverband gibt es zurzeit vier ganze Pfarrstellen und eine halbe Stelle für eine Diakonin. Daneben sind Stellen im Küsterbereich und im Bürodienst hauptamtlich besetzt.
Die kirchenmusikalische Arbeit in Pauli-Matthäus ist größtenteils nebenamtlich organisiert. Zur Kirchengemeinde gehören die St. Pauli-Kirche und die St. Matthäus-Kirche mit einer Predigtstätte, die zwischen den Sommer- und Wintermonaten in den Kirchen rotiert. In beiden Kirchen wird ein breites Spektrum von Gottesdienstformaten gepflegt. Anlassbezogene Gottesdienste sind in der Gemeinde gern gesehen. Im Kirchengebäude St. Matthäus ist das Gemeindebüro untergebracht. Amtshandlungen sind stark nachgefragt. Auch die Konfirmandinnen-/Konfirmandenarbeit ist ein Schwerpunkt in der Gemeinde. Es gibt eine gute langjährige ökumenische Zusammenarbeit mit der katholischen St.-Albertus-Magnus-Gemeinde.
Die Gemeinde wünscht sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der theologische, seelsorgliche und liturgisch-musikalische Kompetenz mitbringt und gern generationsübergreifend und stadtteilnah arbeitet. Ein Interesse an Verwaltungs- und Leitungsaufgaben und Freude an der Begleitung von Mitarbeitenden wird vorausgesetzt. Im Pfarrverband freut sich ein motiviertes Team von Hauptamtlichen auf eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der Teamarbeit schätzt und sich in die zukünftigen Entwicklungen im Pfarrverband dynamisch einbringt.
Weitere Auskünfte erteilen: Pfarrerin Kathleen Müller, kathleen.mueller@lk-bs.de (Tel.: 0176/73226024) und Pfarrerin Antje Tiemann, antje.tiemann@lk-bs.de (Tel.: 0531/7017830 oder 05331/9454257).
Bewerbungen sind bis zum 31. Oktober 2024 über das Landeskirchenamt an die Pfarrverbandsversammlung zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Braunschweig-Mitte Bezirk II im Umfang von 100 %

Der Seelsorgebezirk II im Pfarrverband Braunschweig-Mitte umfasst die Kirchengemeinde St. Andreas-Petri und wird zum 1. Dezember 2024 vakant. Im Jahre 2023 haben sich die ehemals eigenständigen Kirchengemeinden St. Andreas und St. Petri zur Kirchengemeinde St. Andreas-Petri verbunden. Der Pfarrverband hat zurzeit insgesamt drei volle Pfarrstellen, die beiden anderen Stellen sind besetzt.
Der Pfarrverband wünscht sich eine Pfarrperson, die Freude an der Verkündigung des Evangeliums hat und hierfür auch neue Formen und Wege ausprobieren möchte. Angesichts der Veränderungen in der Verbundenheit und im Teilnahmeverhalten der Menschen mit Kirche in der Stadt wird das Mitwirken an der weiteren Profilierung der Kirche in der Stadtgesellschaft erwartet. Die St.-Andreas-Kirche ist vielfach als Ausstellungskirche genutzt worden, hier kann es gern weitere Anknüpfungen geben.
Der Kirchenvorstand von St. Andreas-Petri hat gemeinsam mit dem Propsteivorstand beschlossen, den Standort St. Petri als Sitz der MIT UNS-Gemeinde und in Verbundenheit mit der Ev. Stiftung Neuerkerode zu einem inklusiven Ort in der Stadt zu entwickeln. Bereits jetzt feiert die MIT UNS-Gemeinde, eine Einrichtung der Propstei Braunschweig für Menschen mit Beeinträchtigungen und ihre Familien, dort regelmäßig ihre Gottesdienste. Die Kirchengemeinde wünscht sich ausdrücklich eine tatkräftige Fortsetzung des hier begonnenen Weges. Die St.-Petri-Kirche soll perspektivisch zu einem Ort der gelebten Inklusion werden, erste erforderliche Umbaumaßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht. Unterstützung in diesem Prozess wird erwartet.
Im Seelsorgebezirk II liegt eine Kindertagesstätte mit vier Gruppen in Trägerschaft des Propsteiverbandes Braunschweiger Land. Die Kirchengemeinde wünscht sich den weiteren Ausbau und die Stärkung des religionspädagogischen Profils an diesem Ort.
Außerdem gibt es im Seelsorgebezirk zwei Altenheime, in denen monatlich eine Andacht stattfindet.
Die Kirchengemeinde hat ein sehr engagiertes Team von Mitarbeitenden, bestehend aus einem Kirchenmusiker, einer Kirchenvögtin und einer Pfarramtssekretärin sowie einer Mitarbeiterin im Turmdienst. Eine zentral gelegene, sehr geräumige Pfarrwohnung (ca. 150 qm Wohnfläche mit sieben Zimmern, Garage) mit großem Garten steht neben der St.-Andreas-Kirche zur Verfügung.
Weitere Auskünfte erteilen gern: Andreas Thiel (Tel.: 0531/2505427) für den Kirchenvorstand, Propst Lars Dedekind für die Propstei Braunschweig (lars.dedekind@lk-bs.de) und für den Pfarrverband Braunschweig-Mitte Pfarrer Henning Böger (henning.boeger@lk-bs.de) als geschäftsführender Pfarrer.
Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31. Oktober 2024 über das Landeskirchenamt an die Pfarrverbandsversammlung zu richten.
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Pfarrstelle im Kirchengemeindeverband Goslar Bezirk III im Umfang von 100 %

Der Kirchengemeindeverband Goslar ist ein verbundenes Pfarramt mit 6 Pfarrstellen in 9 Kirchengemeinden. Die Kirchengemeinde St. Stephani hat ca. 2.000 Gemeindemitglieder. Die große Barockkirche liegt in der Weltkulturerbe-Altstadt. Außerdem steht die St.-Annen-Kapelle (15. Jahrhundert) als Gottesdienststätte zur Verfügung. Die Stadt Goslar bietet ein reiches kulturelles Leben, sämtliche Schulzweige und eine sehr gute ärztliche Versorgung.
In direkter Nachbarschaft der Kirche befindet sich das geräumige Gemeindehaus. In dessen Obergeschoss befinden sich die Büros und Beratungsräume der Kreisstelle Goslar der Diakonie im Braunschweiger Land. Dadurch wird eine enge Zusammenarbeit ermöglicht.
Ein Pfarrhaus (Baujahr 1930, ca. 200 qm) mit Garten in ruhiger Wohnlage steht als Dienstwohnung zur Verfügung. Es ist fußläufig in ca. 10 Minuten von Kirche und Gemeindehaus entfernt.
Die Gemeinde mit ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden und dem engagierten Kirchenvorstand sucht nach Möglichkeiten, in den Sozialraum hineinzuwirken. Außerdem wird seit vielen Jahren das stadtweite Konfirmanden-Ferienseminar-Modell als wesentlicher Teil der Gemeindearbeit durchgeführt.
Die für Neues aufgeschlossene Gemeinde und der Kirchenvorstand freuen sich auf eine Pfarrerin oder einen Pfarrer, die/der mit Schwung, Lust und Liebe an die neue Aufgabe herangeht.
Detaillierte Auskünfte geben vertraulich Christin Wiesjahn, Kirchenvorstand St. Stephani (Tel.: 05321/685712) und Propst Thomas Gunkel (Tel.: 05321/22921).
Die Besetzung erfolgt durch Gemeindewahl. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31. Oktober 2024 über das Landeskirchenamt an den Kirchengemeindeverbandsvorstand zu richten.
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Pfarrstelle im Kirchengemeindeverband Innerstetal Bezirk I im Umfang von 100 %

Im Kirchengemeindeverband im Innerstetal in der Propstei Goslar ist eine Pfarrstelle neu zu besetzen. Künftig soll der Kirchengemeindeverband, der 12 Gemeinden umfasst, neu gegliedert werden. Der Kirchengemeindeverband (ca. 5.300 Gemeindeglieder) erstreckt sich entlang der Innerste zwischen Baddeckenstedt und Ringelheim und ist das gemeinsame Dach der Kirchengemeinden.
Unser hauptamtliches Team besteht zurzeit aus zwei Pfarrpersonen, einem Liegenschaftsbeauftragten und einem Diakon. Ein personell gut ausgestattetes gemeinsames Pfarrbüro in Baddeckenstedt mit einer Außenstelle in Ringelheim sorgt für eine gute Verwaltung. Im Kirchengemeindeverband gibt es eine lebendige übergreifende Arbeit im Bereich Gemeindebrief, Gottesdienste, Besuchsdienst sowie unterschiedliche Freizeitangebote im Kinder- und Jugendbereich, z. B. ein jährliches Sommerzeltlager für Kinder und Jugendliche. Engagierte Ehrenamtliche tragen das kirchliche Leben im Innerstetal auf verschiedene Weisen mit.
Ein Pfarrhaus (sechs Zimmer) mit einem schönen Garten steht in Elbe zur Verfügung, nebenan im Martinshaus sind großzügige und modern ausgestattete Gemeinderäume vorhanden.
Die Kirchengemeinden wünschen sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer/ein Pfarrerehepaar, die/der/das den aktuellen Herausforderungen mit Freude für die Seelsorge, die Arbeit mit allen Altersgruppen und mit Ideen für eine zukunftsgerichtete Arbeit begegnet.
Ansprechpartner für weitere Informationen sind die Vorsitzende im Kirchengemeindeverband, Pfarrerin Christiane Coordes-Bischoff (Tel.: 05345/4040) und Propst Thomas Gunkel (Tel.: 05321/22921).
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Kirchengemeindeverband Kanstein Bezirk I im Umfang von 100 % und Bezirk III im Umfang von 50 %

Im Kirchengemeindeverband Kanstein (Propstei Goslar), bestehend aus den Orten Langelsheim, Astfeld, Bredelem, Jerstedt und Wolfshagen mit insgesamt ca. 6.000 Gemeindegliedern, sind baldmöglichst die Pfarrstelle I im Umfang von 100 % und Pfarrstelle III im Umfang von 50 % zu besetzen.
Es ist nicht alles fertig – der Kirchengemeindeverband ist mittendrin, die zukünftige Gestalt des Verbandes zu entwickeln. Einige Schritte ins Miteinander sind geschafft. Der Kirchengemeindeverbandsvorstand und die Kirchenvorstände arbeiten vertrauensvoll und teamorientiert miteinander. Die Gemeinden freuen sich über eine/n (oder besser zwei) Pfarrerin/Pfarrer, die oder der die Zukunft lebendig mitgestaltet, dabei Gewachsenes wertschätzt und Neues wagt.
Sie werden sich wohlfühlen, wenn Sie
  • gern mit anderen auf Augenhöhe und teamorientiert zusammenarbeiten,
  • es verlockend finden, dass vieles entwickelt werden kann,
  • fröhlich mit den Gemeinden den Glauben leben und zuversichtlich in die Zukunft schauen mögen,
  • reflektiert auf sich, ihre Arbeit und die Gemeinde schauen und
  • organisiert und strukturiert arbeiten.
Was Sie im Kirchengemeindeverband finden:
  • Freiheit und Raum für Ihre Ideen und Unterstützung für eigene Gestaltungsmöglichkeiten,
  • ein Pfarrteam mit einer weiteren Pfarrerin,
  • zwei Kirchenmusiker, zwei Gemeindesekretärinnen, drei Küster/innen,
  • engagierte Kirchenverordnete in den Orten und im KGV-Vorstand,
  • ein hohes ehrenamtliches Engagement mit einer Vielzahl von Freiwilligen,
  • einen Kindergarten (Trägerschaft: Kita-Verband Goslar),
  • einen übergreifenden Gemeindebrief,
  • ein gemeinsames Konfirmationsunterrichtskonzept,
  • Projekte der Vernetzung,
  • eine gute Infrastruktur mit Kita, Schulen, Nahversorgung und kulturellen Angeboten und Freizeitaktivitäten.
Wenden Sie sich bitte an Pfarrerin Kathrin Reich (Tel.: 05326/2016, kathrin.reich@lk-bs.de) oder an Propst Thomas Gunkel (Tel: 05321/22921, thomas.gunkel@lk-bs.de) für einen persönlichen Kontakt oder Fragen.
Die Besetzung der Stelle im Bezirk I erfolgt durch Gemeindewahl. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis 31. Oktober 2024 über das Landeskirchenamt an den Kirchengemeindeverbandsvorstand zu richten.
Die Besetzung der Stelle im Bezirk III erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Helmstedt-Nord Bezirk III im Umfang von 100 %

Zwischen Elm und Lappwald liegt Helmstedt. Mit ihren knapp über 24.000 Einwohnern bietet die Stadt alle Schulformen und Betreuungsmöglichkeiten für jüngere Kinder. Auch finden sich Sportvereine sowie ein reiches musikalisches und kulturelles Angebot bis hin zu zwei kleinen Kinos. Zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten sind vorhanden. Das Stadtbild ist historisch geprägt.
Der Pfarrverband Helmstedt-Nord besteht aus den drei Stadtgemeinden Georg Calixt, St. Walpurgis, St. Christophorus sowie den Landgemeinden St. Petri in Emmerstedt, St. Maria in Grasleben und Mariental-Barmke.
Die Stellenausschreibung gilt dem Seelsorgebezirk III, der anteilig die Gemeinden St. Walpurgis und Georg Calixt umfasst. Kirchliche Orte sind die Kirchen St. Walpurgis, St. Marienberg, St. Stephani und St. Thomas in Helmstedt. Die Verwaltung der fünf kirchlichen Kindertagesstätten ist an einen gemeinsamen Trägerverband übertragen. Die kirchlichen Friedhöfe wurden an die Kommune abgegeben. Im Pfarrverband arbeiten vier weitere Kolleginnen und Kollegen, darunter auch die Pröpstin. Für die gemeinsame Arbeit braucht es verbindliche Kollegialität, Bereitschaft und Freude zu gemeinsamen Absprachen. Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Lage sein, über die engen Grenzen der Gemeinde hinaus Kirche regional denken und gestalten zu wollen. Gabenorientierte Schwerpunktsetzungen in der pfarramtlichen Arbeit sind möglich und werden im Pfarrteam verabredet. Als Dienstwohnung steht ein geräumiges allein stehendes Pfarrhaus in Helmstedt gegenüber der historischen Klosteranlage St. Marienberg in Nähe zur Helios Klinik zur Verfügung. Das Pfarrbüro Georg Calixt ist im Nachbargebäude verortet, das Gemeindebüro St. Walpurgis ist ca. 1 km entfernt und zu Fuß oder mit dem Fahrrad gut zu erreichen. Der Pfarrverband freut sich auf ein persönliches Kennenlernen und steht gerne für weitere Fragen zur Verfügung.
Die Besetzung erfolgt durch Gemeindewahl. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31. Oktober 2024 über das Landeskirchenamt an die Pfarrverbandsversammlung zu richten.
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Pfarrstelle im Kirchengemeindeverband Königslutter Bezirk III im Umfang von 100 %

Der Kirchengemeindeverband sucht für den Bezirk IIII (Kirchengemeinden An der Scheppau und Bornum-Lauingen) eine Pfarrerin/einen Pfarrer.
Wer sind wir?
Im Kirchengemeindeverband Königslutter – bestehend aus der Stadtkirchengemeinde und der Stiftskirchengemeinde (Kaiserdom) in der Kernstadt und durch Fusionen nunmehr acht weiteren Kirchengemeinden in den umliegenden Ortschaften – die Pfarrstelle des Bezirkes III mit insgesamt rund 1.600 Gemeindegliedern neu zu besetzen. Die Pfarrstelle ist eine von 4,5 Pfarrstellen im Kirchengemeindeverband mit ca. 8.500 Gemeindegliedern und umfasst die Predigtstelle Bornum-Lauingen sowie die Predigtstelle der Kirchengemeinde An der Scheppau.
Die beiden Kirchengemeinden An der Scheppau (mit den Ortschaften Boimstorf, Glentorf, Rieseberg, Rotenkamp sowie Scheppau) und Bornum-Lauingen sind zum 1. Januar 2023 aus den damals sieben selbstständigen Kirchengemeinden der einzelnen Ortschaften hervorgegangen und seitdem gemeinsam auf dem Weg.
Die Zugehörigkeit der Kirchengemeinden zum Kirchengemeindeverband erfordert die Bereitschaft zur Entwicklung neuer Modelle der Zusammenarbeit, bietet aber gleichzeitig die Chance, in Absprache mit den anderen Pfarrstelleninhabern eigene Schwerpunkte zu bilden.
Die gute Zusammenarbeit im Kirchengemeindeverband ist Gewinn und soll fortgesetzt werden.
Daher sind die Christinnen und Christen aus den beiden Kirchengemeinden auf dem Weg, als eine lebendige Gemeinschaft mit Alten und Jungen, Frauen und Männern, Kindern und Jugendlichen, Traditionalisten und Experimentierfreudigen zusammenzuwachsen und die neue Struktur mit Leben zu füllen, also das ganze Spektrum, was Christsein ausmacht, abzubilden. Und nach wie vor ist den Menschen mit ihren Sorgen und Freuden die Beziehung zu dem/der Seelsorger/in und die Einbindung in das dörfliche Leben sehr wichtig.
Die Gemeinschaft der Kirchenverordneten steht für eine vertrauensvolle und verlässliche Zusammenarbeit. Einsatzbereite Mitarbeitende in den Ortschaften und in der Verwaltungsstelle, Küster/innen, eine Pfarrsekretärin sowie Kirchenmusiker/innen ergänzen die Gemeinschaft und sorgen für ein angenehmes Arbeitsklima.
Strukturell wurde miteinander einiges auf die Beine gestellt, was für die funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Kirchengemeinden notwendig ist. Die beiden Kirchenvorstände bestehen aus jüngeren sowie älteren, aber jeweils engagierten Kirchenverordneten, die die kirchliche Arbeit, teilweise in Kirchenausschüssen, in den Ortschaften aktiv gestalten. Der Kirchengemeindeverbandsvorstand regelt die übergeordneten Angelegenheiten und ist Anstellungsträger für das Personal.
Das Miteinander im Pfarrkonvent des Kirchengemeindeverbandes ist angenehm, die Zusammenarbeit gut. Personelle Veränderungen in den kommenden Jahren bieten Raum für die Entfaltung von Ideen. Nähere Informationen ersehen Sie unter www.kirchengemeindeverband-koenigslutter.de.
Dienstsitz und Pfarrwohnung (ca. 165 qm) befinden sich in der Kirchstraße 6 in Königslutter am Elm OT Bornum. Besichtigungen können mit Terminabsprache im Pfarrbüro unter Tel.: 05353/96278 oder koenigslutter.pfa@lk-bs.de vereinbart werden.
Wen suchen wir?
Die Chance, dass Sie bei uns mit Ihrer Aufgabe als Pfarrer/in glücklich werden, ist besonders hoch, wenn …
  • Sie bereit sind, das Vorhandene und Gewachsene aufzunehmen und weiterzuentwickeln.
  • Sie Ihre Leitungsrolle auf Augenhöhe mit Haupt- und Ehrenamtlichen wahrnehmen möchten.
  • die Begriffe Teamarbeit, Teamentwicklung, Organisationsentwicklung, Leitungskompetenz, Kommunikation und Delegation keine Fremdworte für Sie sind.
  • Sie Angebote aus der Mitte der Gemeinde ermutigen und zulassen.
  • Sie trotz der Größe des Raumes Interesse haben, mit den Menschen in persönlichen Kontakt zu kommen und sich in das dörfliche Leben mit einbringen wollen.
Kurz zusammengefasst: Wir suchen eine/n Pfarrerin, die/der mit uns gehen und eine lebendige Gemeinschaft gestalten möchte!
Was bieten wir?
  • Zahlreiche engagierte Ehrenamtliche mit ihrer Bereitschaft, aktiv den pastoralen Raum mitzugestalten.
  • Ein motiviertes Team aus Hauptamtlichen im Pfarrbüro, das verschiedenste Charismen bündelt und bereit ist, persönlich und professionell zusammenzuarbeiten.
  • Kirchengemeinden, die bereits große Schritte im gemeinschaftlichen Prozess gegangen sind und kreative Lösungsansätze zur Vernetzung verwirklicht haben.
Gerne bieten wir Ihnen ein Kennenlernen mit den Kirchenvorständen, dem Pfarrkonvent und dem Team der Hauptamtlichen in der Phase Ihrer Entscheidungsfindung an. Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Vorstandsvorsitzende des Kirchengemeindeverbands Christine Jahn (christine.jahn@lk-bs.de), an den Vorsitzenden des Kirchenvorstands der Kirchengemeinde An der Scheppau Alexander Hoppe (alexander.hoppe@lk-bs.de) oder an die Vorsitzende der Kirchengemeinde Bornum-Lauingen Petra Raschper (petra.raschper@lk-bs.de).
Wir freuen uns auf die Begegnung mit Ihnen!
Die Besetzung erfolgt durch Gemeindewahl. Bewerbungen sind über das Landeskirchenamt bis zum 31. Oktober 2024 an den Kirchengemeindeverbandsvorstand zu richten.
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Pfarrstelle in der Kirchengemeinde Trinitatis Bezirk III in Salzgitter-Bad im Umfang von 100 %

Die ehemals fünf Kirchengemeinden haben die Fusion zur Kirchengemeinde Trinitatis vollzogen. Die vormaligen Gemeinden St. Mariae-Jakobi, Heilige Dreifaltigkeit, Noah und Christusgemeinde Gitter mit Hohenrode hatten bereits seit 2018 gemeindeübergreifend im Pfarrverband zusammengearbeitet. Nun ist noch die Kirchengemeinde Salzgitter-Groß Mahner dazugekommen. Der Kirchenvorstand ist aufgeschlossen gegenüber Veränderungen und dem kirchlichen Zukunftsprozess.
Nach einem Jahr intensiver Vorgespräche, Planungen und Verabredungen sollen die neuen Ideen konkret umgesetzt werden.
Ausschüsse zu den Themen Finanzen, Personal, Diakonie, Bau, Friedhöfe, Gottesdienste, Kitas und Öffentlichkeitsarbeit wurden gebildet, die Vorschläge und Beschlüsse für den Kirchenvorstand vorbereiten. So wird die Arbeit gleichmäßig unter den Kirchenvorstandsmitgliedern aufgeteilt, die je nach Neigung in den Ausschüssen mitarbeiten. Auch Gemeindeglieder, die nicht dem Kirchenvorstand angehören, können sich in den Ausschüssen engagieren.
Die Stärke liegt in der kooperativen Zusammenarbeit im Team der Pfarrpersonen sowie mit den ehrenamtlich Mitarbeitenden. Konkret heißt das, dass sich jede bisherige Gemeinde mit ihren Identitäten einbringt. Jeder Pfarrer und jede Pfarrerin kann begabungs- und kompetenzorientiert mitarbeiten. Neu ist, dass eine Pfarrstelle für ein multiprofessionelles Team in Anspruch genommen wurde, dass zunächst bis 31. Dezember 2024 in der Erprobung steht. Eine Koordinatorin für Gemeindearbeit mit je 100%-Stellen unterstützt den erforderlichen Umbau in der Gemeinde.
In der Kirchengemeinde gibt es einen attraktiven, gemeinsamen Gemeindebrief sowie eine Homepage. Ein gemeinsam verantwortetes Konfirmandenmodell ist geplant. Es werden jeden Sonntag in der Regel an nur einem der sechs Kirchorte Gottesdienste gefeiert; die hohen Festtage Ostern und Weihnachten sind davon ausgenommen. Alle Kasualien werden gleichmäßig verteilt.
Der Pfarrsitz befindet sich in St. Mariae-Jakobi im Zentrum von Salzgitter-Bad. Salzgitter-Bad ist ein Ort mit langer Geschichte, guter Infrastruktur und vielen kulturellen und sozialen Angeboten. Die Pfarrwohnung befindet sich im Altstadtweg in Salzgitter-Bad.
Zu der Gemeinde gehören vier Kindergärten (teilweise mit Krippe) in kirchlicher Trägerschaft, die von einem Kitaträgerverband betreut werden. Insgesamt gibt es in der Kirchengemeinde Trinitatis zudem vier kirchliche Friedhöfe. Zahlreiche ehrenamtlich organisierte Gemeindegruppen in unterschiedlichen Sparten zeichnen das Gemeindeleben aus. Im Team der Kirchengemeinde arbeiten drei Pfarramtssekretärinnen, drei Küster und Küsterinnen, eine Kantorin (B-Musikerin und zugleich Propsteikantorin), ein Kantor, eine Organistin sowie zwei Personen im technischen Dienst und ein Friedhofsgärtner. Ein engagierter Kirchenvorstand und zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeitende vervollständigen das Team.
Die Kirchengemeinde Trinitatis freut sich auf eine neue Kollegin bzw. einen neuen Kollegen, welche/r gemeinsam eine attraktive und einladende Kirche der Zukunft gestalten möchte, die mit und für die Menschen da ist.
Ansprechpartnerinnen für weitere Fragen sind: Pfarrerin Dagmar Janke, Geschäftsführung, (Tel.: 05341/904761) und Pfarrerin Marlen Below (Tel.: 05341/35728).
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen sind mit Lebenslauf bis zum 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Emmaus Bezirk II in Salzgitter im Umfang von 100%

Die fusionierte Gemeinde besteht aus den fünf Orten Salzgitter-Beinum, -Flachstöckheim, -Ohlendorf sowie Klein- und Groß Flöthe mit insgesamt ca. 1.600 Gemeindegliedern. Sie liegt am südöstlichen Rand der Propstei Salzgitter und bildet mit zwei weiteren Seelsorgebezirken den Pfarrverband Emmaus.
Pfarrsitz ist SZ-Ohlendorf. Dort befinden sich im Erdgeschoss des schönen Pfarrhauses zwei Gemeinderäume und das Büro, das mit einer erfahrenen Kraft besetzt ist.
Die helle, freundliche Dienstwohnung (160 qm mit sechs Zimmern) befindet sich im ersten Stock des Pfarrhauses. Abstellplätze für PKW, Garage sowie ein abgeschlossener Garten sind vorhanden.
Fünf sehr schöne und unterschiedliche Kirchen in gutem baulichen Zustand, drei ansprechende sehr gut ausgestattete Gemeindehäuser und fünf gepflegte Friedhöfe in kirchlicher Trägerschaft gehören ebenfalls zur Gemeinde.
Ein junger, engagierter Kirchenvorstand mit vierzehn Ehrenamtlichen, die vertrauensvoll mit dem Pfarramt zusammenarbeiten, siebzig ehrenamtlich Mitarbeitende, sowie die Sekretärin, drei Küsterinnen und fünf Friedhofspfleger freuen sich auf die Zusammenarbeit.
Gute Kontakte zu örtlichen Vereinen, Gruppen und kommunalen Einrichtungen sind vorhanden und sollen fortgeführt werden. Eine Reihe verschiedener Gemeindegruppen und Kreise werden, ebenso wie die traditionelle Partnerschaft mit Poulton-le-Fylde (GB), von Ehrenamtlichen verantwortet und in Absprache mit der Pfarrperson selbstständig geleitet.
Die Ev. Kindertagesstätte „Freilichtlöwen“ (2 Gruppen) in Flachstöckheim wird durch den Kita-Trägerverband Ostfalen verwaltet.
In der Regel werden sonntags zwei Gottesdienste gefeiert, regelmäßig auch ein Gemeinschaftsgottesdienst für alle Orte.
Es gibt ein im Pfarrverband integriertes gemeinsames Konfirmandenunterrichts-Modell. Ein gemeinsamer Gemeindebrief für den ganzen Pfarrverband Emmaus und eine gemeinsame Homepage sind in Planung.
Die kollegiale Zusammenarbeit im Pfarrverband mit den beiden anderen Pfarrpersonen ist konstruktiv und wertschätzend. Eine Unterstützung bei den Amtshandlungen im Seelsorgebezirk Gebhardshagen-Calbecht-Engerode wird erwartet.
In der Propstei Salzgitter wird ab Januar 2025 ein Modell-Projekt erprobt werden, das die gesamte Propstei als ein gemeinsames Pfarramt begreift und auf eine enge kollegiale und gabenorientierte Zusammenarbeit abzielt. Wir freuen uns auf Sie!
Weitere Auskünfte erhalten Sie über die Vorsitzenden des Kirchenvorstands Jürgen Friedrichs (Tel.: 0162/1007000) und Sabine Grundke-Schürholz (Tel.: 05341/8860545) oder Pfarrerehepaar Sabine und Ralf Ohainski (Tel.: 05341/9650).
Die Besetzung erfolgt durch Gemeindewahl. Bewerbungen sind mit Lebenslauf bis zum 31. Oktober 2024 über das Landeskirchenamt an die Pfarrverbandsversammlung zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Lebenstedt Bezirk II im Umfang von 100 %

Die Kirchengemeinde Apostel Markus in Salzgitter-Lebenstedt, in der Mitte des Seeviertels direkt am Naherholungsgebiet Salzgittersee gelegen, freut sich auf eine/n neue/n Pfarrerin/Pfarrer zur gemeinsamen Gestaltung der Zukunft der jungen Gemeinde.
Salzgitter ist eine bunte Stadt im Harzer Vorland südlich von Braunschweig und ein Industriestandort mit moderner Infrastruktur. Kindertagesstätten, alle Schulformen, gute medizinische Versorgung und vielfältige Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe der Kirchengemeinde vorhanden.
Die Apostel Markus Gemeinde mit zurzeit ca. 2.580 Gemeindegliedern und zwei Predigtstellen bietet einen engagierten Kirchenvorstand und viele ehrenamtlich Mitarbeitende. Pfarrsekretärinnen, Küsterinnen und Organisten unterstützen bei Verwaltungsaufgaben und allen kirchlichen Veranstaltungen. Es herrscht ein reges Gemeindeleben mit diversen Veranstaltungen und Gruppen, wie z. B. Seniorenkreise, Geburtstagsnachmittage, Kinderbibelvormittag, Volkstanzkreis, Spielenachmittag und Projektchor, durchgeführt von erfahrenen Ehrenamtlichen und bei Bedarf unterstützt von einem Eventteam. Der Konfirmandenunterricht im Pfarrverband wird gemeinsam in zwei Modellen angeboten in einem wöchentlichen und in einem monatlichen Rhythmus und wird zurzeit von einem Diakon wahrgenommen. Die Gemeinde umfasst zwei Gemeindezentren mit der Paulus- und Markuskirche, angeschlossenen Gemeinderäumen, zwei Kindertagesstätten (eines als Familienzentrum) sowie einem modernen Pfarrhaus in direkter Lage am Salzgittersee. Das Pfarrhaus verfügt über vier Zimmer, Küche, Bad und WC (insgesamt ca. 130 qm) und Garten. Im Erdgeschoss befindet sich auch eines der Pfarrbüros und das Amtszimmer.
Die angeschlossenen Kindertagesstätten wurden vor Kurzem modernisiert, bieten neben den Gruppen jeweils eine Krippe und eine Küche nach den aktuellsten Standards. Mit den jungen und hoch motivierten Teams der Mitarbeitenden pflegt der Kirchenvorstand seit Jahren eine professionelle und sehr erfolgreiche Zusammenarbeit. Die täglichen Herausforderungen werden in enger Abstimmung bewältigt, die Kindertagesstätten sind voll in das Gemeindeleben integriert. Ein Austausch mit dem Kindertagesstättenverband der Propstei ist jederzeit möglich.
Die Apostel Markus Gemeinde ist eingebettet in den Pfarrverband Lebenstedt der Propstei Salzgitter-Lebenstedt. Die Arbeit wird bestimmt durch ein kollegiales Miteinander und gegenseitige Unterstützung und Vertretung im Pfarrverband. Die betriebswirtschaftliche Abwicklung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Verwaltungsstelle des Propsteiverbandes Ostfalen, die im Gemeindegebiet ansässig ist. Die Propstei wird ab 2025 ein neues Modell der intensiven kollegialen Zusammenarbeit in einer Dienstgemeinschaft umsetzen, die alle Professionen umfasst. Mit dieser Struktur wird die Propstei zukunftsfähig und flexibel in künftigen Veränderungen agieren können.
Der Pfarrverband wünscht sich für die Pfarrstelle einen Menschen, der mit Freude, Offenheit und Engagement das bestehende Gemeindeleben fortführt und sich mutig gemeinsam mit uns den Herausforderungen der Zukunft stellt.
Für Nachfragen stehen in der Apostel Markus Gemeinde Thomas Kneifel, Vorsitzender des Kirchenvorstands, (Tel.: 0151/40609847), Heike Miottel, stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstands, (Tel.: 0170/7107270) und Propst Uwe Teichmann (Tel.: 05341/846811) gerne zur Verfügung.
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Braunschweig-Südwest Bezirk I im Umfang von 50 %.

Im Pfarrverband gibt es drei Seelsorgebezirke, von denen zwei besetzt sind. Die Aufteilung der Arbeitsgebiete wird gemeinsam im Pfarrteam vorgenommen. Das weitere Zusammenwachsen der Gemeinden zu fördern, wird eine der zukünftigen Aufgaben sein. Broitzem verfügt über ein geräumiges und saniertes Gemeindehaus, das energetisch auf dem neusten Stand ist. Das frei stehende Pfarrhaus (ca. 132 qm auf zwei Etagen) ist baulich unabhängig vom Gemeindehaus und verfügt über eine große Terrasse und einen kleinen Garten. Bisher wird jeden Sonntag Gottesdienst gefeiert. Gute Lektorinnen und Lektoren sind eingearbeitet. Es gibt zwei Konfirmandengruppen mit zurzeit 29 Konfirmandinnen und Konfirmanden. Der Kirchenvorstand arbeitet gemeinsam mit vielen Ehrenamtlichen konstruktiv und in guter Atmosphäre zusammen. Vorhandene Gruppen werden ehrenamtlich geleitet. Eine engagierte Sekretärin ist vor Ort, der Küsterdienst ist geregelt. Broitzem ist durch Straßenbahn und Ringgleis mit der Innenstadt verbunden; es hat eine Stadt- und eine Landseite. Alle Schulformen und verschiedene Hochschulen sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Ein Familienzentrum mit zwei Kindertagesstätten sowie die Grundschule pflegen gute Kontakte zur Kirchengemeinde. Durch den alten Dorfkern und Neubaugebiete aus verschiedenen Jahrzehnten ist die Altersstruktur gut durchmischt. Die Zusammenarbeit mit Vereinen und Verbänden ist intakt, ebenso mit den Wohlfahrtsverbänden und Einrichtungen vor Ort. Die gute Vernetzung im Stadtteil fördert die Gemeindearbeit. Einkaufsmöglichkeiten sind in unmittelbarer Nähe vorhanden. Die Kirchenvorstände und Pfarrpersonen wünschen sich eine Person, die gern im Ort lebt, auf Menschen zugeht und sich darauf freut, mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten. Für nähere Informationen stehen Ihnen gern Herr Karl-Heinz Allersmeier (Tel.: 0531/871462) und Pröpstin Pia Dittmann-Saxel (Tel.: 05302/1466) zur Verfügung.
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Am Drömling Bezirk II im Umfang von 100 %

Die Kirchengemeinde Rühen-Brechtorf-Eischott mit insgesamt 2.200 Gemeindegliedern liegt am Rande des Biosphärenreservats Drömling. Sie ist Teil des Pfarrverbands am Drömling mit insgesamt 5,5 Pfarrstellen. Die Gemeindearbeit ist lokal und regional ausgerichtet; viele Teile der Arbeit werden gemeinsam mit den anderen Pfarrpersonen im Pfarrverband geplant. Perspektivisch soll eine große Regionalgemeinde entstehen. Der Pfarrverband Am Drömling ist ein pastoraler Raum mit vielen Möglichkeiten, kirchliches Leben auszuprobieren. Die Mitarbeit im Pfarrverband über die Grenzen des Seelsorgebezirks hinaus wird erwartet.
Die sanierte Pfarrwohnung in Rühen mit ca. 150 qm, Garten und Carport liegt im modernen Gemeindezentrum der St. Paulus-Kirche, das vielfältige Möglichkeiten für die Gemeindearbeit bietet. Durch die gute Infrastruktur (Ärzte, Apotheke, Einkaufszentren, Banken, Kindergarten, Schulen), das vielfältige Vereinsleben und das stetige Wachstum durch Neubaugebiete bieten die drei Orte Rühen, Brechtorf und Eischott ein familienfreundliches und interessantes Umfeld mit einer ausgewogenen Altersstruktur. Dazu kommt die Nähe zu Wolfsburg (10 km zum Zentrum) mit einem sehr umfangreichen kulturellen Angebot. Zu den Vereinen und kommunalen Einrichtungen unterhält die Kirchengemeinde gute Beziehungen. Der Kirchenvorstand gestaltet die Gemeindearbeit aktiv mit. Besonders gesellige Angebote im Anschluss an Gottesdienste und Musikveranstaltungen werden von der Gemeinde angenommen. Es gibt in der Kirchengemeinde ein ortsübergreifendes Veranstaltungskonzept, in das die Räume des kleineren Gemeindezentrums der St. Markus-Kirche in Brechtorf und der Kirchenraum in Eischott einbezogen sind (siehe www.kirche-ruehen-brechtorf-eischott.de). Ehrenamtlich Mitarbeitende bereichern das Gemeindeleben in den Orten und freuen sich auf eine/einen Pfarrer/in, die/der sich kontaktfreudig und impulsgebend einbringt. Die Kirchengemeinde schätzt liebevoll und kreativ gestaltete Gottesdienste mit lebensnaher Verkündigung. Eine Sekretärin, Küsterin und nebenamtliche Kirchenmusiker/innen unterstützen die Gemeindearbeit vor Ort. Zur Finanz- und Personalverwaltung ist die Kirchengemeinde einer Verwaltungsstelle angeschlossen. Weitere Informationen bei Pfarrer Jörg Schubert (Tel.: 05363/7770) und unter www.kirche-ruehen-brechtorf-eischott.de.
Die Besetzung erfolgt durch Gemeindewahl. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31. Oktober 2024 über das Landeskirchenamt an die Pfarrverbandsversammlung zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Am Drömling Bezirk VI im Umfang von 100 %

Im Pfarrverband Am Drömling in der Propstei Vorsfelde ist die Pfarrstelle im Bezirk VI Im Umfang von 100 % neu zu besetzen. Die Stelle umfasst die Kirchengemeinde St. Petrus/Heiliggeist in den Wolfsburger Ortsteilen Vorsfelde und Wendschott.
Vorsfelde ist der größte Ortsteil Wolfsburgs (ca. 13.000 Einwohner), hat aber einen eigenständigen kleinstädtischen Charakter. Vorsfelde ist damit Teil einer dynamischen Großstadt mit einer jungen Bevölkerung, zugleich aber auch ländlich geprägt. Es gibt eine gute Verkehrsanbindung (10 Minuten bis zum Hauptbahnhof Wolfsburg). Vorsfelde hat eine sehr gute Infrastruktur: Kindergärten, alle Schulformen, Ärzte, viele weitere Dienstleistungen und Einkaufsmöglichkeiten sind im Ort vorhanden. Die beiden Orte Vorsfelde und Wendschott bieten eine gewachsene Vereinskultur mit einem regen Vereinsleben. Sehr gute Freizeitmöglichkeiten am Allersee oder im Naturschutzgebiet Drömling liegen vor der Haustür. Der Ortsteil Wendschott, ein altes Rundlingsdorf, hat ca. 5.000 Einwohner. Es gibt einen alten Dorfkern und mehrere große Neubaugebiete. Vorsfelde und Wendschott sind Orte, an denen es sich gut leben lässt.
Die Kirchengemeinde St. Petrus/Heiliggeist hat ca. 4.500 Gemeindeglieder und wird von drei Pfarrstelleninhabern versorgt, einer von ihnen ist der Propst. Die Gemeinde hat zwei Predigtstellen: Die historische St. Petrus-Kirche im Stadtzentrum von Vorsfelde und das moderne Gemeindezentrum Heiliggeistkirche in Wendschott. Zum Mitarbeiterteam der Kirchengemeinde gehören eine Pfarramtssekretärin, ein Küsterehepaar, zwei Kirchenmusiker und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertagesstätte. Durch die räumliche Nähe zur Propstei Vorsfelde ergibt sich eine gute Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden und Diakonen der Propstei. Ein engagierter Kirchenvorstand arbeitet gemeinsam mit den ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Weiterentwicklung des Gemeindekonzepts.
Das Gemeindeleben hat folgende Schwerpunkte:
1)
Ein vielfältiges gottesdienstliches Leben, in dem Platz ist für sehr unterschiedliche Formen des Gottesdienstes.
2)
Die Kirchenmusik spielt eine wichtige Rolle. Der Schwerpunkt liegt im Bereich der Popularmusik (moderne geistliche Lieder, Gospelchor, Band).
3)
Die ökumenische Zusammenarbeit mit der röm.-kath. Gemeinde in Vorsfelde bereichert unser Gemeindeleben. Regelmäßige ökumenische Gottesdienste, gemeinsame Kulturprojekte (Projekt „Neue Glocken für Vorsfelde“) und die Zusammenarbeit bei sozialdiakonischen Aufgaben (Flüchtlingsarbeit) sorgen für einen starken ökumenischen Wind.
4)
Die Kirchengemeinde arbeitet mit der St. Petrus-Kindertagesstätte zusammen. Träger der Einrichtung mit 7 Gruppen ist der Propsteiverband Braunschweiger Land. Die Verbindung zu Kindern und Familien und zu den Mitarbeitenden in der Kita ist ein wichtiger Teil der Gemeindearbeit. Die Arbeit mit Familien steht im Mittelpunkt des Gemeindeaufbaukonzepts.
Die Kirchengemeinde St. Petrus/Heiliggeist ist Teil des Pfarrverbands Am Drömling mit rd. 12.000 Gemeindegliedern in sechs Kirchengemeinden mit 5,5 Pfarrstellen (ab 2026). Der Pfarrverband besteht seit Juli 2018. Die beteiligten Kirchenvorstände und Pfarrstelleninhaber arbeiten eng zusammen. Perspektivisch soll hier eine große Regionalgemeinde entstehen.
Die Gemeinde freut sich auf eine Pfarrperson, die mit Schwung, Lust und Liebe an die Aufgabe herangeht, gerne Gottesdienste gestaltet und Freude an der Verkündigung des Evangeliums hat. Wir sind gespannt auf neue Ideen, die der Gemeinde guttun. Wir erwarten Teamfähigkeit, Kontaktfreude und Sensibilität für die Bedürfnisse der Menschen.
Eine Dienstwohnung mit 123 qm und einem großen Garten in unmittelbarer Nähe zur St. Petrus-Kirche steht zur Verfügung. Ansprechpartner ist der Vakanzvertreter Propst Dr. Ulrich Lincoln (Tel.: 05363/73064).
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Calvörde im Umfang von 100 %

Der Pfarrverband Calvörde sucht für seine drei Kirchengemeinden St. Georg, St. Andreas und Trinitatis zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Pfarrerin/einen Pfarrer. Der Pfarrverband Calvörde ist eine braunschweigische Exklave in Sachsen-Anhalt und gehört zur Propstei Vorsfelde.
Die Kirchengemeinden bestehen aus ca. 850 Gemeindegliedern. Drei aktive Kirchenvorstände können viel selbstständig regeln. Es gibt weiterhin Frauenkreise, Kinder- und Familienkreise und eine rege Zusammenarbeit mit den örtlichen Vereinen und den Kommunen.
Die Kirchengemeinde St. Georg in Calvörde verfügt über eine renovierte Kirche aus dem Jahre 1613. In unmittelbarer Nähe befindet sich das Gemeindehaus sowie das Pfarrhaus, in dem sich auch das Büro befindet. Die Wohnung ist im 1. OG und umfasst ca. 183 qm mit neun Zimmern. Zur Wohnung gehört ein großer Garten, der teilweise von der Kirchengemeinde mitgenutzt wird. In kirchlicher Trägerschaft befindet sich ein Friedhof. Ein Kirchenbus steht für Aktivitäten zur Verfügung.
Die Kirchengemeinde St. Andreas in Calvörde verfügt über zwei Kirchen und eine Kapelle in den Orten Jeseritz, Elsebeck und Parleib. Die Bausubstanz der Gebäude ist gut.
Die Trinitatisgemeinde in Calvörde mit den Orten Zobbenitz, Uthmöden und Dorst hat ebenfalls zwei Kirchen mit guter Bausubstanz. Die Fachwerkkirche in Zobbenitz wurde 1672 erbaut. Im Innern befindet sich ein reicher Kanzelaltar mit Skulpturenschmuck und vegetabilen Ornamenten aus dem Jahre 1700 und eine von Orgelbaumeister August Troch aus Neuhaldensleben geschaffene Orgel von 1887.
Pfarrsitz ist Calvörde. Die Gemeinde mit ca. 3.800 Einwohnern liegt in Sachsen-Anhalt im „Land der Frühaufsteher“ im Landkreis Börde am Biosphärenreservat Drömling. Die Landeshauptstadt Magdeburg und die Stadt Wolfsburg liegen rund 45 km entfernt und sind gut erreichbar. In Calvörde sind sowohl eine Kindertagesstätte vorhanden als auch eine Sekundarschule. Ebenso befindet sich im Gebiet der Kommunalgemeinde Calvörde eine Grundschule, die mit dem Schulbus gut erreichbar ist. In Calvörde sind alle Einrichtungen der Grundversorgung wie Ärzte, Apotheken und Einkaufsmöglichkeiten vorhanden. Ein sehr gutes Glasfasernetz ist ebenso vorhanden.
Ein aktives Vereinsleben (Sportverein, Schützenverein, Feuerwehren, Heimatvereine, Karnevalsvereine, Reit- und Fahrverein in unmittelbarer Nähe und ein Sportboothafen) lässt keine Langeweile aufkommen. Die umgebende Natur lädt zu Radtouren und Spaziergängen ein.
Eine Pfarramtssekretärin, eine Rechnungsführerin, ein Küster, ein Friedhofsgärtner unterstützen die Arbeit. Die Gemeindearbeit in beiden Gemeinden wird engagiert und kompetent von einem großen Kreis an ehrenamtlich Mitarbeitenden unterstützt.
Der Pfarrverband wünscht sich eine Pfarrerin/einen Pfarrer, die/der Freude daran hat, an einem generationenübergreifenden Gemeindeleben mitzuwirken. Der Pfarrverband ist offen für neue Gottesdienstformen, wobei das Traditionelle weitergeführt werden kann.
Infos über den Pfarrverband sind auch auf der Homepage www.pfarrverband-calvoerde-uthmoeden.de zu finden.
Weitere Infos über die Pfarrstelle und die Gemeinde können gerne beim Vakanzvertreter Pfarrer Wilfried Leonhardt (Tel.: 05363/976034) eingeholt werden.
Die Besetzung erfolgt durch die Kirchenregierung. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31. Oktober 2024 an das Landeskirchenamt zu richten.
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Pfarrstelle im Pfarrverband Aller Bezirk II im Umfang von 100 %

Zum Seelsorgebezirk II gehört die Ev.-luth. Kirchengemeinde Danndorf-Grafhorst, die zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Pfarrer/in sucht. Die Kirchengemeinde gehört zum Pfarrverband Aller, in dem sechs Kirchengemeinden zusammengeschlossen sind. Vieles wird gemeinsam mit den anderen Pfarrpersonen im Pfarrverband geplant. Es gibt häufig gemeinsam verantwortete Veranstaltungen und Gottesdienste. Die Mitarbeit im Pfarrverband über die Grenzen des Seelsorgebezirks hinaus wird erwartet.
Danndorf und Grafhorst, im Naturpark Drömling im Norden des Landkreises Helmstedt gelegen, befinden sich in nur 12 km Entfernung von Wolfsburg. Jedes Dorf hat einen Kindergarten, Danndorf eine Grundschule. Weiterführende Schulen sowie ärztliche Grundversorgung und zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in den Nachbarorten Velpke, Helmstedt und Wolfsburg.
In der Kirchengemeinde gibt es viele unterschiedliche Gruppen: zwei Frauenkreise, einen Männerkreis, eine Krabbelgruppe und einen Gospelchor.
Die Kreuzkiche in Danndorf ist ein moderner Kirchenbau aus dem Jahr 1983 mit verschiedenen Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Feiern.
Die Elisabethkirche in Grafhorst gibt es seit 169 Jahren. In unmittelbarer Nähe steht das Pfarrhaus mit dem Büro, einem Gemeinderaum und einer Küche im Erdgeschoss und einer darüber gelegenen geräumigen Wohnung (ca. 175 qm) über zwei Etagen mit Balkon, Garage und Gartenanteil. Das Pfarrhaus wurde 2020 renoviert. Zum Areal gehört eine große ausgebaute Pfarrscheune für Feste im Sommer mit Terrasse und Garten.
Die Kirchengemeinde wünscht sich eine/n aufgeschlossene/n und fröhliche/n Seelsorger/in mit Freude am Predigen und an der Gemeindearbeit, die/der aktiv am Dorfleben teilnimmt und die Kinder- und Jugendarbeit weiter ausbaut.
Neben einem engagierten Kirchenvorstand gibt es in beiden Dörfern auch immer Menschen, die gerne bereit sind, die Kirchengemeinde und die Pfarrperson auf unterschiedliche Weise zu unterstützen.
Ansprechpartner für eventuelle Fragen sind Propst Dr. Ulrich Lincoln (Tel.: 06363/73064) oder der geschäftsführende Pfarrer des Pfarrverbandes, Pfarrer Wilfried Leonhardt (Tel.: 05363/ 976034).
Die Besetzung erfolgt durch Gemeindewahl. Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zum 31. Oktober 2024 über das Landeskirchenamt an die Pfarrverbandsversammlung zu richten.
Wolfenbüttel, 1. Oktober 2024
Landeskirchenamt
Brand-Seiß
Oberlandeskirchenrätin

Nr. 37Personalnachrichten

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Besetzung und Verwaltung von Pfarrstellen und anderen Stellen

Eine Stelle mit allgemeinkirchlicher Aufgabe für die Erteilung von Religionsunterricht im Umfang von 75 % und eine Stelle mit allgemeinkirchlicher Aufgabe für Ökumene im Umfang von 25 % ab 1. August 2024 mit Pfarrer Dr. Martin Eberle, bisher Auslandspfarrstelle.
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Veränderungen, Versetzungen, Beurlaubungen, Ernennungen, Entlassungen

Eine Stelle mit allgemeinkirchlicher Aufgabe für die Altenseelsorge im Augustinum im Umfang von 50 % ab 1. September 2024 mit Pfarrerin Frauke Plümke-Meiners, bisher zusätzlich Pfarrstelle im Pfarrverband Braunschweig-West Bezirk III.
Pfarrerin Claudia Glebe wurde mit Wirkung vom 1. September 2024 für den Dienst in der Evangelischen Militärseelsorge beurlaubt, bisher Beurlaubung zur Ev.-luth. Landeskirche Hannovers.
Das Pfarrdienstverhältnis auf Zeit mit Pfarrer Ulf Weber wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 beendet.
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Ruhestand

Pfarrer Martin Schulz, Salzgitter, wurde mit Wirkung vom 1. September 2024 in den Ruhestand versetzt.
Pfarrerin Ulrike Dedekind, Braunschweig, wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in den Ruhestand versetzt.
Pfarrerin Almut Mensen-Etzold, Braunschweig, wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in den Ruhestand versetzt.
Pfarrer Robert-Ulrich Giesecke, Lehre, wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in den Ruhestand versetzt.
Pfarrer Hagen Rautmann, Salzgitter, wurde mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 in den Ruhestand versetzt.
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Verstorben

Pfarrer i. R. Dr. Hansgünter Ludewig, Berlin, ist am 13. August 2024 verstorben.
Pfarrer i.R. Dietrich Kuessner, Braunschweig, ist am 2. September 2024 verstorben.




Nachrichtlich
Die EKD schreibt auch im Jahr 2025 wieder Auslandspfarrstellen aus. Ausschreibungsunterlagen und ausführliche Informationen unter www.ekd.de/auslandspfarrstellen. Bewerbungsfrist ist der 15. Oktober 2024.
Wolfenbüttel, 1. Oktober 2024
Landeskirchenamt
Brand-Seiß
Oberlandeskirchenrätin

Hinweis der Amtsblattredaktion

Das Landeskirchliche Amtsblatt erscheint künftig regelmäßig zu folgenden Terminen:
15. Januar, 15. Juli und 1. Oktober.
Im Januar 2024 wird das Amtsblatt auf eine barrierefreie Version umgestellt. Die Printversion erschien letztmalig mit der Ausgabe zum 15. November 2023.
Das Landeskirchliche Amtsblatt kann weiterhin digital und kostenlos über die Seite www.kirchenrecht-braunschweig.de/list/kirchliches_amtsblatt abgerufen werden. Dort finden Sie auch das Sachregister 2023.
Anders als die gedruckten Exemplare und die PDF-Dokumente, die bisher auf der Seite zu finden sind, wird ab Januar 2024 ein einspaltiges barrierefreies Dokument zur Verfügung stehen. Eine umfangreiche Volltextsuche ist nun auch im Bereich „Amtsblätter“ möglich.
Ebenfalls neu sind die Zitiervorgaben für Rechtsvorschriften: Alle publizierten Rechtsvorschriften erhalten eine jährlich bei „1“ beginnende fortlaufende Nummerierung, die beim Zitieren zu berücksichtigen sein wird: Statt „ABl. 2023 S. 2“ lautet es künftig: „ABl. 2023 Nr. 1 S. 2“.
Die Webversion kann aus technischen Gründen keine Seitenzahlenangaben abbilden. Bei Bedarf können die amtlichen Fundstellen der PDF-Datei der Druckausgabe entnommen werden, bitte öffnen Sie zum Aufruf die Webversion der benötigten Ausgabe und klicken Sie das Druckersymbol in der Funktionsleiste an.
Herausgeber:
Landeskirchenamt der Evangelisch-lutherischen Landeskirche in Braunschweig,
Dietrich-Bonhoeffer-Straße 1, 38300 Wolfenbüttel, Telefon: 05331/802-0,
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dreimal jährlich zum 15. Januar, 15. Juli und 1. Oktober